Verschwenderisch sollte der Betriebsrat mit Verbrauchsmaterial nicht umgehen, das dürfte selbstverständlich sein. Aber ebenso selbstverständlich ist es, dass dem Betriebsrat alles von ihm benötigte Verbrauchsmaterial vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.
Sofern das vom Betriebsrat gewünschte Verbrauchsmaterial dem entspricht, was sowieso im Unternehmen verwendet wird, sollte es überhaupt keine Probleme oder Auseinandersetzungen um den Bedarf geben. Der Betriebsrat bestellt über die Einkaufsabteilung des Unternehmens und ihm wird die Ware geliefert.
Problematischer wird es, wenn der Betriebsrat Sonderwünsche benennt, beispielsweise spezielle Papiersorten oder teures Fotopapier. Hier wird es darauf ankommen, dass der Betriebsrat glaubhaft darlegen kann, dass er das Material benötigt. Wie schon bei der Büroausstattung ist auch hier die Erforderlichkeit darzulegen.
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