Rechtsprechung
Aktuelle Urteile zu § 40 BetrVG
Die Rechtsprechung zu § 40 BetrVG (Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats) dreht sich fast nur noch um Informations- und Kommunikationstechnik. In den letzten vier Jahren hatten die Gerichte manche Mühe, gehen doch die Vorstellungen von Arbeitgebern und Betriebsräten bei der Beurteilung der Erforderlichkeit dieser Mittel manchmal weit auseinander. Die wichtigsten Urteile der Arbeitsgerichte sind hier zusammengestellt.
Telefon - Festnetz und Mobil
Jedem Betriebsrat steht mindestens ein Telefonanschluss im Betriebsratsbüro zu. Der Anspruch auf Mobiltelefon, Blackberry oder Smartphone ist jedoch nicht selbstverständlich. mehr ...
Computer
Personal Computer (PC) nebst geeigneter Peripherie (Drucker, Scanner etc.) im Büro des Betriebsrates gehören zur üblichen Ausstattung. mehr ...
E-Mail
E-Mails sind mittlerweile Standard in der Bürokommunikation. Problematisch wird es dann, wenn die E-Mail an alle Beschäftigten versandt werden soll. Ist dieses für die Arbeitnehmervertretung zulässig? mehr ...
Intranet
Ist das Intranet ein betriebsübliches Kommunikationsmittel, kann der Arbeitgeber dem Betriebsrat dessen Nutzung nicht verwehren. mehr ...
Internet
Der Anspruch eines Betriebsrats auf Internet-Zugang wurde bereits im Jahre 2003 vom BAG bestätigt. mehr ...
Webseite
Einige hundert Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen und Vertrauensleute pflegen eigene Internetseiten. mehr ...