Grundausstattung

Darauf hat jeder Betriebsrat Anspruch

Betriebsräte haben Anspruch auf eine angemessene Arbeitsmöglichkeit im Betrieb. Dazu gehören Büroraum, -ausstattung und -material in vernünftigem Umfang. Die Ausstattung sollte den im Unternehmen üblichen Gepflogenheiten entsprechen. Zusätzlich benötigt der Betriebsrat gewöhnlich Grundlagen-Literatur zu allen Fragen der Betriebsratsarbeit sowie Spezial-Literatur zu den jeweils aktuell zu bearbeitenden Themen.

 

Büroraum

Jeder Betriebsrat benötigt ein Büro, das er für seine Arbeit ungestört nutzen kann und in dem er seine Unterlagen sicher ablegen kann. Dem Arbeitgeber steht kein Zutrittsrecht zu. mehr ...


 

Büroausstattung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat die Büroausstattung zukommen zu lassen, die er in vergleichbaren Büros verwendet. mehr ...


 

Büromaterial

Es ist selbstverständlich, dass dem Betriebsrat alles von ihm benötigte Verbrauchsmaterial vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. mehr ...


 

Literatur

Fachliteratur in Form von Büchern, Zeitschriften und digitalen Medien (CD-ROM, DVD etc.) ist unerlässlich. mehr ...