Verstöße gegen die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes durch den Arbeitgeber und die Geschäftsführung gehören in vielen Betrieben zum Alltag. Immer wieder werden die Rechte der Betriebsräte und der anderen betriebsverfassungsrechtlichen Organe nicht beachtet oder deren Arbeit sogar aktiv behindert - auch Wahlbehinderungen und -beeinflussungen sind nicht selten. Dabei enthält das Betriebsverfassungsgesetz in den §§ 119-121 mehrere Straf- und Bußgeldvorschriften.
Arbeitspapier "Straf- und Bußgeldvorschriften im Betriebsverfassungsgesetz" der Hans-Böckler-Stiftung mit einen ersten Überblick.
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