Die Bezüge vieler deutscher Manager sind in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch angestiegen. Das sich die Vergütung in wenigen Jahren vervielfacht hat, lag zum Großteil auch an der extremen Ausweitung der variablen Anteile am Gehalt, die sich an Gewinnen oder Börsenkursen der Unternehmen orientierten. Problem: Dies ist eher ein Anreiz, sich um die kurzfristige Steigerung des Börsenwertes und der Rendite zu bemühen, als um das langfristige Wohl des Unternehmens.
Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)
Der Gesetzgeber hat aus diesen Gründen gehandelt und im August 2009 das VorstAG verabschiedet.
Gesetzestext: Download (pdf) von den Seiten des Bundestages
Vorstandsvergütungen sollen demnach nicht nur "angemessen" sein, sondern sich auch am langfristigen Erfolg von Unternehmen orientieren. Vorstände dürfen ihre Aktienoptionen danach zum Beispiel frühestens nach vier Jahren ausüben. Auch will das Gesetz dem Aufsichtsrat erleichtern, die Vorstandsvergütung bei schlechter Unternehmenslage zu reduzieren.
DGB sagt NEIN zur Stärkung der Hauptversammlung in Fragen der Vorstandsvergütung
In einer Stellungnahme zur Aktienrechtsnovelle 2012 kritisiert der Deutsche Gewerkschaftsbund die Pläne der Regierung, die Hauptversammlung mit der Beschlussfassung über die Vorstandsvergütung zu befassen. Diese Änderung stellt einen Verlust an unabhängiger und demokratischer Kontrolle dar. Sie schwächt die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und stärkt die der Finanzinvestoren. Stattdessen spricht sich der DGB für eine Arbeitnehmer-Management-Einkommen-Relation (Manager to Worker Pay Ratio) und eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorstandsgehältern aus.
Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (pdf)
Stellungnahmen der Sachverständigen
Angemessene Managergehälter: Aber wie?
Seit dem Schweizer Votum über Managergehälter wird auch hierzulande sowohl auf politischer als auch gesellschaftlicher Ebene heiß darüber diskutiert, wie den Gehaltsexzessen der Manager ein Riegel vorgeschoben werden kann. Der DGB spricht sich u.a. dafür aus, dass die Vorstandsgehälter im Verhältnis zur Belegschaftsvergütung (Manager to Worker Pay Ratio) stehen sollten. Diese Arbeitnehmer-Management-Einkommen-Relation sollte nach Ansicht des DGB im Vergütungsbericht des Unternehmens veröffentlicht werden. Über die Ausgestaltung der Vorstandsvergütungen sollte weiterhin auch zukünftig der Aufsichtsrat und nicht die Hauptversammlung entscheiden.
Wie weiter mit den Managergehältern? (mitbestimmung aktuell 2/2013)
Kriterien für die Vorstandsvergütung in deutschen Unternehmen nach Einführung des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung
Seit 2009 müssen deutsche Aktiengesellschaften das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung beachten. Peter Wilke und Katrin Schmid haben im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung die Vergütungsberichte der DAX-Unternehmen für 2011 analysiert und überprüfen die Entwicklungen und Trends in der Vergütungspraxis im dritten Jahr nach Einführung des Gesetzes. Ausgewertet wurden die Vergütungsberichte aller DAX-30-Unternehmen für das Geschäftsjahr 2011 hinsichtlich Aufbau, Struktur und Höhe der Vorstandsvergütung. Die Studie zeigt, dass die Unternehmen in ihren Vergütungsberichten zwar sämtlichen Offenlegungspflichten nachkommen, die Verständlichkeit und Transparenz von Vergütungsberichten insgesamt aber abgenommen hat. Vor allem durch die wachsende Bedeutung langfristiger Vergütungsbestandteile ist es schwieriger geworden, die Berechnung und Zusammensetzung der Vergütungen nachzuvollziehen. Auch eine effektive Begrenzung der Vergütungshöhen konnte mit dem neuen Gesetzt nicht erreicht werden. Die weiterhin bestehenden systematischen Defizite werden deshalb ergänzend angesprochen.
Bestellmöglichkeit und Download der Studie
Bremsen für Top-Bezüge greifen nicht (Böckler Impuls, 16/2012)
Erweiterte Kriterien haben wenige (Böckler Impuls, 16/2012)
Betriebliche Altersversorgung von Vorstandsmitgliedern der DAX-30-Unternehmen
Zusagen auf betriebliche Altersversorgung, einschließlich Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sind unter den gewährten Nebenleistungen für die Unternehmen die bei Weitem teuersten, zugleich aber auch von den Managern am meisten geschätzten Leistungen. Wie hoch sind die Pensionszahlungen und die Rückstellungen für aktive Vorstandmitglieder genau? Heinz Evers hat für 2011 im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung die Leistungen für die betriebliche Altersversorgung der Vorstandsmitglieder der Dax 30 Unternehmen ausgewertet. Die Ergebnisse dieser Erhebung bieten den Arbeitnehmer-Vertretern in Aufsichtsräten eine fundierte Informationsgrundlage und sind zugleich nützliche Orientierung zur Überprüfung der Marktüblichkeit der Versorgungsregelungen in ihren Gesellschaften. Angesichts der inzwischen erreichten Höhe der Vorstandsvergütung sollten sich Aufsichtsräte grundsätzlich fragen, ob diese Versorgungsbezüge gerechtfertigt sind.
Ergebnisse 2011 als Download (pdf)
Böckler Impuls Artikel mit Grafik
Ergebnisse 2009 als Download (pdf)
Böckler Impuls Artikel mit Grafik
IMK Working Paper zu US-amerikanischen Unternehmen
Auch in US-amerikanischen Unternehmen hat sich in den letzten Jahrzehnten im Zuge einer zunehmenden "Finanzialisierung" vieles verändert. Die wohl bedeutendste Veränderung ist die variable Bezahlung auf Managementebene in Form von Aktienoptionen. Dabei zeigen empirische Untersuchungen, dass die Einkommenskonzentration an der Spitze zugenommen hat.
Der vorliegende Beitrag ergänzt die Verteilungsdebatte um eine um Spitzengehälter bereinigte Lohnquote.
Kurzbeschreibung, Bestellmöglichkeit und Download
Nach dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung hat sich jedes Aufsichtsratsmitglied mit der Vergütung zu beschäftigen. Die Vorbereitung durch einen Ausschuss ist zwar weiterhin möglich, aber die Verabschiedung der Vergütungsstruktur und der Höhe hat im Plenum zu erfolgen.
Vorstandsvergütung: Informationen zur Bemessung der Vorstandsvergütungen durch den Aufsichtsrat
Die Arbeitshilfe gibt Auskunft über die geänderten Pflichten im Aufsichtsrat und zeigt Handlungsoptionen auf.
Bestellmöglichkeit und Download (pdf) der Studie
Über die Vergütung von Vorständen einer AG muss nunmehr der gesamte Aufsichtsrat entscheiden. Für die Geschäftsführervergütung in mitbestimmten GmbH wurde versucht, dies anders auszulegen.
- Das Gutachten von Professor Hartmut Oetker untersucht die Auswirkungen der Änderung des VorstAG im Aktienrecht für alle GmbH. Für die nach dem 1976er-Gesetz mitbestimmten GmbH begründet es nicht nur die Plenarzuständigkeit (§107 Abs. 3 AktG), sondern auch die inhaltliche Orientierung an § 87 AktG. Für die GmbH im Geltungsbereich der Montanmitbestimmung wird daran anknüpfend die Plenarzuständigkeit und inhaltliche Orientierung an § 87 AktG nicht nur aus § 3 Abs. 2 MontanMitbestG hergeleitet. Beides ergebe sich schon aus der Zuständigkeit für Bestellung und Anstellung.
Download (pdf) des Gutachtens
- Auch das Gutachten von Professor Gerald Spindler von der Universität Göttingen bestätigt, dass die Regelungen für die Plenarzuständigkeit in der mitbestimmten GmBH hier genauso gelten.
Download (pdf) des Gutachtens
Böckler Impuls-Artikel
Say-on-pay: Wenig Kritik auf Hauptversammlungen
Aktionäre können seit dem VorstAG über das Vergütungssystem des Vorstands abstimmen. Im August 2009 haben 27 der 30 Dax-Unternehmen vom neuen Say-on-pay-Verfahren Gebrauch gemacht, also bei der Hauptversammlung über das Vergütungssystem abgestimmt. Die Auswertung von Roland Köstler und Lasse Pütz zeigt zudem, dass nur in einem Fall, bei HeidelbergCement, die Hauptversammlung mit knapper Mehrheit ihre Zustimmung zum Vergütungssystem versagte.
Böckler Impuls-Artikel mit Grafik
Wie wirkt sich die Mitbestimmung in den Aufsichtsräten auf die Unternehmensperformance und die Vorstandsvergütung aus? Gibt es einen Zusammenhang zwischen gewerkschaftlicher Aufsichtsratsarbeit und beiden Parametern? Im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung hat Sigurt Vitols 2008 die Auswirkungen der Beteiligung von Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsratsausschüssen in 104 deutschen Aktiengesellschaften untersucht.
Bestellmöglichkeit und Download der Studie
Stakeholder-Interessen in Vergütungsmodelle integrieren
Die variablen Vergütungsbestandteile sind in der Regel ausschließlich an finanziellen Kenngrößen geknüpft. Dies führt dazu dass letztlich stets der Shareholder Value und weniger die gesellschaftliche Verantwortung des Unternehmens im Fokus steht. Das es aber auch möglich ist Stakeholder-Interessen in die Vergütungsmodelle einzubauen, haben Dudo von Eckardstein und Stefan Konlechner 2008 im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung herausgearbeitet.
Bestellmöglichkeit und Download der Studie
Einfluss der Konzerngröße auf die Vorstandsvergütung
Im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung wurde die Vergütung von Vorstandsmitgliedern der 80 DAX- und M-DAX-Unternehmen im Geschäftsjahr 2006 untersucht. Dabei wurde die Vergütung mit der Aufgabe, der Unternehmensgröße und den Beschäftigtenzahlen verglichen. Dabei war die Frage: Gibt es einen Zusammenhang zwischen den Vergütungssystemen der Konzerne und deren Erfolgsparametern? Ergebnis der Studie ist unter anderem das die Vorstandvergütungen in keinem nachweisbaren Zusammenhang zu wichtigen Größen wie dem operativen Cashflow stehen. Signifikanten Einfluss hat dagegen das Vorsteuerergebnis, indem sich das kurzfristige Denken in den Unternehmen widerspiegelt.
Download (pdf) der Studie
Unternehmenserfolg und Managervergütung im internationalen Vergleich
In einem durch die Hans-Böckler-Stiftung 2006 geförderten Projekt wurde die Publizität der Vorstandsvergütung für Deutschland, das Vereinigte Königreich und Schweden näher untersucht, bewertet und Ansatzpunkte für eine Verbesserung erarbeitet. In "Unternehmenserfolg und Managervergütung - Ein internationaler Vergleich" stellen die Autoren Chahed und Müller der Vergütung den Unternehmenserfolg und die Corporate Governance gegenüber. Sie weisen auf die Notwendigkeit einer Implementierung der wertorientierten Unternehmenssteuerung in die Vergütungsmodelle hin.
Mehr Infos