Die betriebliche Altersversorgung (bAV) hat in den letzten Jahren, nicht zuletzt aufgrund der unzureichenden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Welches Wissen ist für Aufsichts- und Betriebsräte wesentlich, um zum Beispiel den Umfang der Pensionsverpflichtungen richtig einschätzen zu können? Wie können eigene betriebliche Vereinbarungen getroffen werden?
Die aktuell geführte Reformdebatte über eine risikoorientierte Beitragsstruktur des Pensions-Sicherungs-Vereins aG (PSV) ist vorerst gescheitert. Treiber der Reformpläne war insbesondere die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die seit langem darüber diskutiert, die Beiträge zur gesetzlichen Insolvenzsicherung unter Berücksichtigung von Risikoaspekten neu zu strukturieren.
Das Reformvorhaben war bis zuletzt stark umstritten, da es letztlich viele Unternehmen zusätzlich finanziell belasten würde. Gescheitert ist die Reform aber auch an der komplexen Erfassung der risikomindernden Faktoren zur Beitragsermittlung.
Nähere Informationen zum ursprünglichen Reformvorhaben (pdf)
Zunehmend geringere Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung führen zu einer steigenden Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung. Im vorliegenden Beitrag stellen Dr. Sebastian Campagna und Dr. Dietmar Röhricht (forba) aktuelle Entwicklungen sowie Risiken und Probleme der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung dar.
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Geht es nach der EU-Kommission, soll das Solvency-II-Konzept auf Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung übertragen werden. Laut Sebastian Campagna ein Schritt in die falsche Richtung.
Artikel Magazin Mitbestimmung (Ausgabe 7+8/2012)
Die konzernweite Bündelung von internationalem Pensionsvermögen (Pension Asset Pooling) stößt aufgrund des deutschen Investmentgesetzes bisher auf Hindernisse. Der Gesetzgeber plant nun mit einem neuen Gesetzesentwurf die Beseitigung dieser Hürden. Dr. Sebastian Campagna stellt das Konzept des Pension Asset Poolings vor und unterzieht es einer kritischen Betrachtung.
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Das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichte jüngst eine Neufassung des für die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen maßgeblichen Standards IAS 19. Diese bringt einige wesentliche Änderungen der bisher nach IFRS gängigen Bilanzierungspraxis mit sich. Alexander Sekanina stellt in einem Papier der Hans-Böckler-Stiftung die wesentlichen Bilanzierungsregeln mit Gültigkeit bis 2013 sowie die anstehenden Neuerungen vor.
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Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), welches für das Geschäftsjahr 2010 erstmalig anzuwenden ist, ergeben sich unter anderem für die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen einige wichtige Neuerungen. In einem Papier der Hans-Böckler-Stiftung weisen Dr. Sebastian Campagna und Dr. Dietmar Röhricht (forba) auf die wesentlichen Veränderungen und bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten hin.
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Einen guten Überblick über die unterschiedlichen Regelungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung und Gestaltungshinweise für betriebliche Vereinbarungen findet man im Archiv Betriebliche Vereinbarungen unter dem Thema Betriebliche Altersversorgung (unter Soziales, Soziale Leistungen).
Der Aufsichtsrat hat bei den Pensionsverpflichtungen eine wichtige Kontrollfunktion inne. Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind dem Betriebsrat per Mitbestimmung bestimmte Handlungsspielräume gegeben. Der Jahresabschluss, der den Aufsichts- und Betriebsräten hier als Informationsgrundlage zur Verfügung steht, ist oftmals komplex und undurchsichtig. Um den Umfang der Pensionsverpflichtungen einschätzen zu können, sollte man sich in punkto Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren auskennen. Prof. Dr. Thorsten Sellhorn bietet hier mit "Pensionsverpflichtungen in der Rechnungslegung. Abbildung der betrieblichen Altersvorsorge nach IFRS HGB und US-GAAP. Betriebswirtschaftliche Handlungshilfen." einen guten Einblick.
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Praxisblatt Jahresabschluss
"Betriebliche Altersversorgung / Pensionsfonds und Staat-Privat-Arbeitsteilung in ausgewählten europäischen Ländern". Arbeitspapier von Prof. Dr. Diether Döring.
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Die Korthäuser & Partner GmbH geht im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung in der Untersuchung "Schutz von Vermögenswerten zur Deckung von Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung (bAV) im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen" unter anderem der Frage nach, ob ein Investor nach einer Unternehmensübernahme die Mittel der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in den Umlauf bringen, und damit zu Lasten der Versorgungsempfänger zweckendfremden kann.
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Wie ist es um den Zustand der betrieblichen Altersversorgung in der Metall- und Elektroindustrie bestellt? Und lassen sich daraus Tendenzen ableiten? Der Abschlussbericht des Forschungsvorhabens "Metall- und Elektroindustrie: Zustand und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung" von Sven Dietrich liefert hier Antworten.
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Immer mehr Unternehmen spielen mit dem Gedanken, ihre Pensionsverpflichtungen auszulagern. Die Chancen und Risiken der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen untersucht Arno Prangenberg (Korthäuer & Partner).
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2011 erhielten die Ex-DAX-30-Vorstände durchschnittlich sieben Millionen Euro an Pensionen. Zu diesem Ergebnis kommt Vergütungsberater Dr. Heinz Evers in einer empirischen Erhebung.
Download der Studie "Betriebliche Altersversorgung von Vorständen in DAX-30-Unternehmen" (pdf)