Um Elemente der Mitbestimmung weiter zu entwickeln und die Mitbestimmung im europäischen Wettbewerb der Kapitalgesellschaftsmodelle zu schützen, haben die Fraktionen von SPD und DIE LINKE Vorstöße im Bundestag unternommen:
- Antrag der Fraktion der SPD "Demokratische Teilhabe von Belegschaften und ihren Vertretern an unternehmerischen Entscheidungen stärken" (BT- Drucksache 17/2122) und
- zum Antrag der Fraktion DIE LINKE "Unternehmensmitbestimmung lückenlos garantieren" (BT-Drucksache 17/1413)
Eine Stellungnahme der Hans-Böckler-Stiftung für den Bundestag bei der Anhörung am 9. Mai 2011 dazu kommt u.a. zu folgenden Schluss:
- Inkonsistenzen des historisch gewachsenen Mitbestimmungssystems sollten behoben werden. Sinnvoll erscheint es, in Europa für generelle Standards der Mitbestimmung einzutreten und national das geltende Mitbestimmungssystem zugleich zu schützen und konsistent anzuwenden.
- Dem Vorbild von Österreich und den Niederlanden folgend, wäre die Vorgabe eines gesetzlichen Mindestkatalogs von Geschäften, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat vorbehalten sind, sinnvoll.
Download der Stellungnahme (pdf)