Praxisblätter für Betriebsräte und Aufsichtsräte

Weiterentwicklung der Unternehmensmitbestimmung

 

Darum geht es

 

Um Elemente der Mitbestimmung weiter zu entwickeln und die Mitbestimmung im europäischen Wettbewerb der Kapitalgesellschaftsmodelle zu schützen, haben die Fraktionen von SPD und DIE LINKE Vorstöße im Bundestag unternommen:

  • Antrag der Fraktion der SPD "Demokratische Teilhabe von Belegschaften und ihren Vertretern an unternehmerischen Entscheidungen stärken" (BT- Drucksache 17/2122) und
  • zum Antrag der Fraktion DIE LINKE "Unternehmensmitbestimmung lückenlos garantieren" (BT-Drucksache 17/1413)

Eine Stellungnahme der Hans-Böckler-Stiftung für den Bundestag bei der Anhörung am 9. Mai 2011 dazu kommt u.a. zu folgenden Schluss:

  • Inkonsistenzen des historisch gewachsenen Mitbestimmungssystems sollten behoben werden. Sinnvoll erscheint es, in Europa für generelle Standards der Mitbestimmung einzutreten und national das geltende Mitbestimmungssystem zugleich zu schützen und konsistent anzuwenden.
  • Dem Vorbild von Österreich und den Niederlanden folgend, wäre die Vorgabe eines gesetzlichen Mindestkatalogs von Geschäften, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat vorbehalten sind, sinnvoll.

Download der Stellungnahme (pdf)


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