Projektbearbeitung: Prof. Dr. Werner Nienhüser, Universität Duisburg-Essen
Laufzeit: 2003
Ausgangsthese
Im Kontext betrieblicher Flexibilisierung und Dezentralisierung gewinnen Betriebsvereinbarungen zunehmend an Bedeutung. Zentral abgeschlossene Regelungen (Tarifverträge) werden durch dezentrale Regelungen (Betriebsvereinbarungen) ausgefüllt und ergänzt.
Treffen diese Vermutungen zu, würde dies einen grundsätzlichen Wandel der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen bedeuten. Eine Folge wäre die Verlagerung der Regulierungskompetenz auf die betrieblichen Akteure. Weitere Folgen: Die Regelungsmaterie würde komplexer, Anforderungen an Betriebsräte und Personalverantwortliche würden wachsen; der Informationsbedarf stiege, mehr Themen müssten im Betrieb verhandelt werden.
Methode und Fragestellungen
In einer repräsentativen Telefonbefragung wurden 1000 Personalmanager aus Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten nach ihrer Einschätzung zu Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen befragt.
Die drei Leitfragen
Was halten Personalmanager von Betriebsvereinbarungen im Verhältnis zu Tarifverträgen?
Wie verbreitet sind Betriebsvereinbarungen?
Gibt es systematische Unterschiede je nach den Merkmalen der untersuchten Unternehmen in den Einschätzungen des Stellenwerts und in der Verbreitung von Betriebsvereinbarungen?
Ergebnisse
Die befragten Personalmanager befürworten mehrheitlich den Erhalt von Flächentarifverträgen. Sie plädieren für die Ergänzung von Tarifverträgen durch Betriebsvereinbarungen und unterstützen den Erhalt des bestehenden Systems.
Beitrag im Magazin Mitbestimmung: 60 Prozent für den Flächentarif
Beitrag in WSI-Mitteilungen: Betriebsvereinbarungen - Kommt es auf den Betriebsrat an ?
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Eine umfassende Übersicht zu den Themen Armut, Verteilung und Gerechtigkeit |
