Projektbearbeitung: Prof. Dr. Werner Nienhüser, Universität Duisburg-Essen
Laufzeit: 2005-2007
Das deutsche System der Flächentarifverträge ist flexibler als gemeinhin angenommen. Dennoch hält sich hartnäckig die Diskussion, dass diese Form der Regulierung zu wenig flexibel sei, um den Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs zu genügen. Gefordert wird eine stärkere Dezentralisierung durch Verlagerung der Verhandlungen auf die betriebliche Ebene. Dieser Forderung wird entgegengehalten, dass mit einer solchen Verbetrieblichung zunehmende Konflikte auf betrieblicher Ebene verbunden sein können. Erstaunlicherweise werden die von einer Verbetrieblichung unmittelbar betroffenen Akteure Betriebsrat und Management kaum betrachtet. Diese Forschungslücke versucht die Studie zu schließen.
In einer repräsentativen Umfrage wurden zum Ende des Jahres 2005 1.000 Betriebe in Deutschland telefonisch befragt. Es wurden beide Seiten - Personalverantwortliche und Betriebsräte - zu den gleichen Sachverhalten interviewt. Die Stichprobenziehung erfolgte nach Kriterien der Zufallsauswahl. Betriebe aller Branchen waren einbezogen. Voraussetzungen für die Teilnahme waren eine Mindestgröße des Unternehmens von 100 Beschäftigten sowie das Vorhandensein eines Betriebsrates.
Zentrale Ergebnisse der Studie
Der Tarifvertrag - vor allem der Flächentarifvertrag - hat nach wie vor eine ganz wesentliche Bedeutung: Etwa 59% der befragten Betriebe sind an einen Flächentarifvertrag gebunden. Von den nicht tarifgebundenen Betrieben orientieren sich mehr als die Hälfte am Flächentarifvertrag. Nur in etwa einem Achtel (13%) der Betriebe spielen Tarifverträge überhaupt keine Rolle. Im Vergleich zur Vorgängerstudie aus dem Jahre 2003 und anderen Studien hat der Anteil tarifgebundener Betriebe abgenommen. Betriebliche Regelungen in Form von Betriebsvereinbarungen haben dagegen zugenommen: Im Durchschnitt gaben die Personalverantwortlichen unseres Samples 21 Betriebsvereinbarungen an, 2003 waren es noch 14. Fast alle Betriebe (99%) haben Betriebsvereinbarungen abgeschlossen.
Verbetrieblichung bzw. eine stärkere Abkehr vom Flächentarifvertrag wird von den betrieblichen Akteuren sehr unterschiedlich eingeschätzt. Personalverantwortliche bewerten in der Mehrzahl die Folgen positiv, insbesondere größere Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten des Managements (95%), Flexibilitätswirkungen (93%) sowie eine verbesserte Beschäftigungssicherung (82%) werden erwartet. Dementsprechend befürwortet die Mehrzahl der befragten Personalverantwortlichen Verbetrieblichungstendenzen. Hätten sie die freie Wahl, würden knapp drei Viertel der Manager (74%) es bevorzugen, mit den Betriebsräten und nicht mit Gewerkschaften oder anderen Akteuren über Löhne und Länge der Arbeitszeiten zu verhandeln. Die Betriebsräte sind dagegen sehr viel skeptischer gegenüber einer Verbetrieblichung eingestellt. Sie erwarten in der Mehrzahl negative Konsequenzen - vor allem niedrigere Löhne (79%) und mehr Konflikte (78%). Nur eine Minderheit ist für eine Abkehr vom Flächentarifvertrag (18%).
Die Erwartungen und Bewertungen der beiden Akteure hängen deutlich mit der Tarifbindung der Betriebe zusammen. Vor allem jene Personalverantwortlichen und Betriebsräte sehen eine Abkehr vom Flächentarifvertrag skeptisch, deren Betrieb an einen Flächentarifvertrag gebunden ist bzw. in dem der Flächentarifvertrag von großer Bedeutung ist. Positiv hingegen wird die Verbetrieblichung vor allem dort gesehen, wo bereits jetzt der Flächentarifvertrag nicht gilt bzw. keine große Rolle spielt. Auch der gewerkschaftliche Organisationsgrad hat einen Einfluss auf die Einstellungen der Akteure: Vor allem Betriebsräte in hochorganisierten Betrieben sehen eine Verbetrieblichung deutlich kritischer. Eine Zunahme von Konflikten und mehr Arbeitsaufwand als Folge der Verbetrieblichung erwarten die Befragten verstärkt dann, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Management und Betriebsräten getrübt ist.
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