Das Deutsche Modell der Mitbestimmung zeigt bis heute eine große institutionelle Kontinuität. Gleichzeitig ist unbestritten, daß der gesellschaftliche, betriebliche und gesamtwirtschaftliche Wandel seit den 90er Jahren für die Mitbestimmung eine zentrale Herausforderung darstellt. Die zunehmend alternde Erwerbsbevölkerung erfordert neue betriebliche und tarifliche Weiterbildungs- und Qualifizierungskonzepte, die ein lebenslanges Lernen unterstützen und ArbeitnehmerInnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit in den Arbeitsprozeß integrieren.
Die seit Jahren steigende Erwerbstätigkeit der Frauen und ihre Wünsche nach betrieblicher Unterstützung der Vereinbarkeit von Familienarbeit und beruflicher Kontinuität stellen neue Ansprüche an eine modernisierte Mitbestimmung. Auch die anhaltende Migration und damit verbundene Integration ausländischer Beschäftigter in den betrieblichen Arbeits- und Produktionsprozeß werden für die Mitbestimmungsakteure zunehmend wichtig.
Die fortschreitende Europäisierung und Internationalisierung der Produktion führt auf der Betriebs- und Unternehmensebene zu internen und externen Anpassungen durch Restrukturierungen in der Arbeitsorganisation und Unternehmensdezentralisierungen. Die Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik beschleunigt diesen Prozeß, erleichtert grenzüberschreitende Produktion und Dienstleistungen und bringt neue Formen der Arbeit hervor. Die daraus resultierenden Veränderungen des Arbeitslebens sind ambivalent für die Beschäftigten: Neu gewonnene Spielräume durch mehr Verantwortung und Selbstorganisation des Einzelnen drohen durch zunehmende Leistungsverdichtung wieder verloren zu gehen.
Gleichzeitig wird die repräsentative Mitbestimmung durch die direkte Beteiligung und neue Formen der Interessenvertretung ergänzt. Betriebsräte und Gewerkschaften stehen mehr denn je vor der Aufgabe, Beschäftigte stärker in ihre Vertretungsarbeit einzubeziehen, die teilweise widersprüchlichen Schutz- und Gestaltungsinteressen der verschiedenen Arbeitnehmergruppen konstruktiv miteinander zu verbinden und neue Partizipationsformen in das bestehende Mitbestimmungsmodell zu integrieren.
Um diesen Wandel bewältigen zu können, ist das Betriebsverfassungsgesetz eine wichtige Basis. Die Veränderungen in der Arbeitswelt erforderten jedoch eine Neujustierung der gesetzlichen Mitbestimmungsgrundlagen. Mit der Novellierung der Betriebsverfassung 2001 wurde die Anzahl der betrieblichen Interessenvertretungsorgane ausgeweitet und die Wahl von Betriebsräten in Klein- und Mittelbetrieben vereinfacht. Zugleich sollen durch das Gesetz die Möglichkeiten der Betriebsräte und Beschäftigten zur Gestaltung und Problemlösung auf der Betriebsebene gestärkt werden.
Gegenwärtig stehen Fragen der Beschäftigungssicherung und des grenzüberschreitenden Standortwettbewerbs im Mittelpunkt der Arbeit von Betriebsräten und Gewerkschaften, auf die sie befriedigende Antworten geben müssen. Bisher können die Flexibilitätsanforderungen der Unternehmen durch eine entsprechende Gestaltung der tarifvertraglichen Regelungen und/oder den Abschluß von Betriebsvereinbarungen erfüllt werden. Dieses Vorgehen bietet die Möglichkeit, die Arbeitsbeziehungen nah an den betrieblichen Erfordernissen auszugestalten. Unklar ist, welche langfristigen Wirkungen dieser Verbetrieblichungsprozeß auf die Mitbestimmung haben wird.
Ausgehend von diesen Veränderungsprozessen und deren Wirkungen auf die industriellen Beziehungen in Deutschland sollen Forschungsprojekte den Beitrag einer erweiterten Mitbestimmung auf betriebs-, unternehmens- und tarifpolitischer Ebene aufzeigen. Hiernach ergeben sich fünf Themenlinien für eine zukunftsorientierte Mitbestimmungsforschung.