Von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Projekte sollen die Handlungsfähigkeit gesellschaftlicher Akteure, insbesondere der TrägerInnen der Mitbestimmung, gegenüber den ungelösten Problemen der Arbeitsgesellschaft verbessern. Um diese Ziele zu realisieren, müssen die Projekte wissenschaftliche Erkenntnisse generieren und Handlungswissen vermitteln.
Die Hans-Böckler-Stiftung fördert:
Expertisen, Gutachten, Kurz- und Literaturstudien sowie Sekundäranalysen sind für einen kurzfristig entstehenden Wissensbedarf bestimmt. Sie informieren über den Stand der Forschung, stellen Gestaltungswissen bereit und analysieren aktuelle gesellschaftliche Probleme. Empirische Forschungsprojekte sind eher mittel- bis langfristig angelegt. Sie generieren theoriegeleitetes, perspektivisch angelegtes Orientierungs- und Gestaltungswissen.
Der Forschungstransfer hat in der Förderpraxis der Hans-Böckler-Stiftung insgesamt einen hohen Stellenwert. Von Forschungsanträgen an die Stiftung wird erwartet, daß das Ziel des Ergebnistransfers bereits bei der Projektentwicklung berücksichtigt und als projektbegleitender wie auch abschließender Arbeitsschritt eingeplant wird. Dem kontinuierlichen Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis sowie dem Wissenstransfer dient auch die Zusammenarbeit von WissenschaftlerInnen und PraktikerInnen etwa in Projektbeiräten, die die Stiftung einberuft. Weitere Instrumente des Transfers sind Workshops, Tagungen, Publikationen und Presseinformationen.
Entscheidungen über die Förderung von Vorhaben liegen bei der Hans-Böckler-Stiftung. Ein vorgeschaltetes Begutachtungsverfahren durch externe WissenschaftlerInnen wird bei allen Projektanträgen durchgeführt, deren Antragsvolumen über EUR 25.000 liegt.
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Eine umfassende Übersicht zu den Themen Armut, Verteilung und Gerechtigkeit |