Praxisblätter für Betriebsräte und Aufsichtsräte

Hochschulzugang für Berufstätige

 

Darum geht es

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Die Ständige Konferenz der Kultusminister in der Bundesrepublik Deutschland hat im März 2009 die bisher in den Bundesländern entwickelten Regelungen zum Hochschulzugang für Berufserfahrene ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung in einem Beschluss zusammengefasst. Danach erhalten Inhaber von Abschlüssen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister, Fachschulen, Berufe im Gesundheitswesen und in Sozialpflege und Sozialpädagogik) eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Absolventen einer mindestens zweijährigen anerkannten Berufsausbildung mit einer mindestens dreijährigen Berufspraxis sowie Absolventen eines Eignungsfeststellungsverfahrens erhalten eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Dieser KMK-Beschluss wird in den Bundesländern umgesetzt.

Studieren ohne Abi
Bisher wird dieser Zugangsweg zum Studium nur in geringem Umfang genutzt.
Das Studium von Personen, die auf diesem Wege einen Hochschulzugang bekommen, kann seit 2008 durch das Aufstiegsförderungsprogramm des Bundes "Aufstiegsstipendium" gefördert werden.
Entschieden wird darüber in einem dreistufigen Verfahren: Online-Bewerbung - Online-Kompetenz-Check - persönliches Auswahlgespräch.

Nähere Informationen auf der Website der "Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung"

KMK-Beschluss vom 6. März 2009 (pdf)
KMK-Übersicht über Regelungen des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber (pdf) (Stand Juni 2010)

Studiengänge
Eine Übersicht über berufsbegleitende Studiengänge an Hochschulen: Website der Gewerkschaft IG BCE


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Eva Ahlene
Tel.: 0211 - 7778 171
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