Die isolierte Betrachtung einzelner Unternehmen, die mit anderen Unternehmen durch Anteilsbesitz verflochten sind, ist nur begrenzt sinnvoll. Vielmehr muss immer dann, wenn ein Unternehmen ("Mutterunternehmen") ein anderes ("Tochterunternehmen") beherrscht, der Blick auf beide Unternehmen gerichtet werden. Hierzu dient der Konzernabschluss, der sowohl die Mutter als auch die mit ihr verbundenen Töchter umfasst. Der Konzernabschluss betrachtet alle Unternehmen, die dem Konzern angehören ("Konsolidierungskreis") so, als wären sie ein einziges Unternehmen. Dazu werden alle Kapitalverflechtungen, innerkonzernlichen Ausleihungen und sämtliche Geschäfte, die die Konzern-Unternehmen untereinander abgewickelt haben, aus den zusammengefassten Jahresabschlüssen herausgerechnet ("Konsolidierung"). Der Konzernabschluss wird grundsätzlich nach den Regeln der §§ 297 ff. HGB aufgestellt. Ab 2005 gilt für kapitalmarktorientierte Konzerne europaweit die Verpflichtung, den Konzernabschluss nach den "International Accounting Standards" bzw. "International Financial Reporting Standards" (IAS/IFRS) aufzustellen. Weiterhin legen einige an US-Börsen notierte Muttergesellschaften den Konzernabschluss nach den US-Standards vor (US-GAAP = "US-Generally Accepted Accounting Principles"). Spätestens 2007 müssen auch diese Konzernabschlüsse auf Basis der IAS/IFRS aufgestellt werden.
Handbuch Aufsichtsratspraxis Rnr. 659 ff.