Die Europäische Aktiengesellschaft ist eine seit Oktober 2004 für ganz Europa (EU und EWR) mögliche übernationale Rechtsform. Sie kann in einem Lande gegründet und dann relativ unkompliziert in einen anderen Staat verlegt werden. Bei den jahrzehntelangen Diskussionen ging es neben der Frage der Unternehmensorganisation (vereinfacht: Vorstand und Aufsichtsrat wie im deutschen Modell oder Verwaltungsrat/Board wie im englischen Modell) um die Arbeitnehmerbeteiligung durch Information/Konsultation und Mitbestimmung.
Die Lösung für letztere Frage wurde über einen Verhandlungsansatz gefunden, bei Nichteinigung allerdings gelten die nationalen Auffanglösungen, die auf die europäische Richtlinie zurückgehen. Für die unternehmensrechtlichen Fragen gibt es eine europäische Verordnung und ebenfalls national ergänzende Regelungen.
Über die Verbreitung in Europa, und auch in Deutschland , gibt es die unterschiedlichsten Zahlenangaben, zumal zahllose sogenannte Vorratsgesellschaften gegründet werden; auch um sich eventuell die Verhandlungen mit den Arbeitnehmern "zu sparen".
Ende 2012 gab es 1680 "Europäische Aktiengesellschaften" (lat.: Societas Europaea, SE). 234 davon sind "normale" SE, das heißt: hinter ihnen steht eine wirklich operativ tätige Gesellschaft ab 5 Arbeitnehmern. 115 von diesen sind in Deutschland. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in diesen Gesellschaften unterscheidet sich stark: nur in den wenigsten gilt die paritätische Mitbestimmung
Die Initiative und Verantwortung zur Gründung einer SE liegt allein bei den Managern, nicht bei den Arbeitnehmern. Ohne vorherige Verhandlungen über die Mitwirkung der Arbeitnehmer kann jedoch keine Europäische Aktiengesellschaft gegründet werden.
Kurzer Überblick:
Alles, was man zur Europäischen Aktiengesellschaft wissen muss: Gründung und Sitzverlegung, Konstruktion und Organe, Beteiligung der Arbeitnehmer.
Arbeitshilfen für Aufsichtsräte, Hans-Böckler-Stiftung, Februar 2011. 5. überarbeitete Auflage:
Roland Köstler: Die Europäische Aktiengesellschaft
Download (pdf) und Bestellmöglichkeit
Michael Stollt/Erwin Wolters: Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
mehr Infos zum Buch und Bestellmöglichkeit
Die Firmenleitung verhandelt mit einem - aus Arbeitnehmervertretern bestehenden - "besonderen Verhandlungsgremium" (BVG) über die künftige Arbeitnehmerbeteiligung in einem europäischen Vertretungsorgan und im Verwaltungs- oder Aufsichtsrat der SE. Wie das BVG gewählt wird und sich zusammensetzt, regelt die nationale Umsetzung des EU-Rechts (2001/86/EG), in Deutschland das SE-Beteiligungsgesetz (SEBG).
Laut Richtlinie können diesem Gremium Gewerkschaftsvertreter auch dann angehören, wenn sie nicht Arbeitnehmer einer beteiligten Gesellschaft oder eines betroffenen Betriebs sind. In Deutschland ist dies für jeden dritten Sitz ausdrücklich vorgeschrieben.
Bernhard Nagel: Rechtsformwechsel und Mitbestimmung
Wie wirkt sich die Umwandlung einer AG in eine europäische Aktiengesellschaft (SE) auf die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer aus? Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung.
Download (pdf)
Download der Kurzfassung (pdf)
Büggel, Anneliese: Gesellschafts- und Mitbestimmungsrecht in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft
Überblick der Wesensmerkmale der Aktiengesellschaften und der Arbeitnehmerbeteiligung in den einzelnen Ländern.
Download und Bestellmöglichkeit
Thomas Blanke: Erweiterung der Beteiligungsrechte des SE-Betriebsrats durch Vereinbarungen
Der in einer SE zwingend zu bildende SE-Betriebsrat tritt zu den nationalen Organen der betrieblichen Interessenvertretung hinzu. Das führt zu einem Nebeneinander unterschiedlicher Beteiligungsgremien nach europäischem und nationalem Recht mit unterschiedlichen Beteiligungsbefugnissen.
Bestellmöglichkeit
European company statute (SE)
Overview of the European company statute: Types of formation, basic construction bodies, implication of workers ...
Download (ppt)
Köstler, Roland / Büggel, Anneliese
The European Company and company law and existing legislative provision for employee participation in the eu member states
more Information
Worker board-level participation in the EU-27
A table compiled by Norbert Kluge and Michael Stollt, European Trade Union Institute.
Download(pdf)