Eine Vernetzung von Betriebsräten untereinander kann auch über die inzwischen weithin bekannten Social-Media-Plattformen wie Facebook, Google+ etc. erfolgen. Doch ist das ratsam? Welche Argumente sprechen dafür oder dagegen?
Das Nachschlagen in der Wikipedia und Videos anschauen auf YouTube ist für Viele zumindest in ihrem Privatleben zur Selbstverständlichkeit geworden. Auch die private Vernetzung über Facebook, Google+ oder andere kommerzielle Social-Media-Plattformen hat sich etabliert. Im beruflichen Zusammenhang ist ebenfalls festzustellen, dass eine zunehmende Zahl an Unternehmen und Verwaltungen ihre Beschäftigten dazu ermutigen, soziale Medien zu nutzen. Oft steigert es die Attraktivität des Arbeitsplatzes, wenn der weitgehend freie Umgang mit dem Internet und mit Social Media zulässig oder sogar gefördert wird. Gilt das eventuell auch für Betriebsräte?
Die wichtigsten allgemeinen Informationen rund um Social Media sind im Böckler-Praxisblatt zu lesen.
Unternehmen setzen Social Media zur Kommunikation mit Kunden und zur Öffentlichkeitsarbeit ein. Teilweise motivieren sie ihre Beschäftigten, in den sozialen Medien (positive) Informationen und Meinungen über die eigenen Produkte und über das Klima im Unternehmen zu verbreiten, um dem Marketing neue Wege zu erschließen. Die interne Nutzung von (maßgeschneiderten) sozialen Medien soll den Austausch zwischen den Beschäftigten fördern und das Wissensmanagement unterstützen.
Auch Gewerkschaften nutzen Web 2.0-Anwendungen für ihre Öffentlichkeitsarbeit und zur internen Kommunikation:
Ver.di stellt seinen Mitgliedern ein Netz zur Verfügung, in dem Nutzer/innen eine Profilseite anlegen und sich mit anderen Mitgliedern austauschen können. Der DGB und die Einzelgewerkschaften nutzen mit unterschiedlicher Intensität Medien wie den Microblogging-Dienst Twitter oder Facebook, um auf neue Inhalte auf ihren Homepages oder Aktionen aufmerksam zu machen und nicht zuletzt, um mit Interessierten ins Gespräch zu kommen. Die IG BCE geht einen Schritt weiter und entwickelt in einem ihrer Blogs gemeinsam mit den Mitgliedern einen Leitfaden für die Nutzung der Sozialen Medien im gewerkschaftlichen Umfeld: http://wgb-blog.de/wgb20/
Auch einzelne Kampagnen werden über soziale Netzwerke und Blogs unterstützt, aktuell z. B. die "Operation Übernahme" der IG Metall Jugend. Die NGG, einige andere Gewerkschaften und der DGB betreiben darüber hinaus eigene YouTube-Kanäle. Oder Gewerkschafter/innen twittern persönlich wie Katy Hübner von der IG BCE.
Die Art der Nutzung ist also sehr vielfältig: regional oder themenbezogen, bundesweit und themenübergreifend. Auch die Hans-Böckler-Stiftung nutzt die sozialen Medien und betreibt eine Fanseite auf Facebook.
http://mitgliedernetz.verdi.de/
https://twitter.com/#!/dgb_news
https://twitter.com/#!/dgb_berlin_brb
http://de-de.facebook.com/pages/DGB-Bundesvorstand/147245511963527
http://de-de.facebook.com/igmetallvorstand?v=info
http://de-de.facebook.com/IGMetall.Nuernberg
http://www.youtube.com/user/NGG1865?ob=5
http://www.youtube.com/user/wwwdgbde?ob=5
http://de-de.facebook.com/operationuebernahme
https://twitter.com/#!/katyhuebner
http://de-de.facebook.com/hans.boeckler.stiftung
http://fallbeispiele.sozialebewegungen.org/betriebsratsblogs/
Einige Betriebsräte sind auf Facebook vertreten und es gibt einige bloggende und twitternde Betriebsräte. Die Nutzung der kommerziellen Plattformen sollte jeder Betriebsrat genau überlegen und gegen die Alternative, gewerkschaftlich angebotene Plattformen (siehe vorheriges Kapitel) abwägen.
Man setzt sich damit als Betriebsrat eventuell Gefahren aus, deren Tragweite man eventuell zuvor nicht abschätzen kann. Bei den kommerziellen Social-Media-Plattformen sind die Daten der Nutzer die Ware, die von diesen Betreibern vermarktet wird. Mit jeder einzelnen Nutzung und jeder Datei stellt man dem Betreiber kostenlos Daten zur Verfügung. Die Daten gehören dann Facebook oder Google und er kann damit machen, was er will. Da keine Grenzen gezogen sind, können die Daten des Betriebsrats an das Unternehmen oder an beliebige andere Empfänger übermittelt werden. Einzelne Betriebsratsmitglieder können eventuell identifiziert werden, so dass ihnen daraus Nachteile erwachsen könnten. Dies gilt auch über das Ende des Betriebsratsmandats oder der Unternehmenszugehörigkeit hinaus.
Im Betriebsrat sollte man sich daher diese Konsequenzen bewusst machen und darüber diskutieren:
http://twitter.com/rkishbr
http://twitter.com/BRBrinks
http://www.facebook.com/pages/Kolleginnen-und-Kollegen-bei-Johnson-Controls/119088724832967
http://www.facebook.com/betriebsrat.buchmannkarton
http://www.facebook.com/FraportBetriebsrat
http://www.hugendubel-verdi.de
http://www.amazon-verdi.de/aktion
http://igm-jc.de
Ballenthien, Jana/Carstensen, Tanja (2011): "Das entgrenzte Subjekt." Vom Mutigsein in digitalen Räumen, in: testcard, Heft 20, 190-193
Carstensen, Tanja (2011): "In der digitalen Kultur verändert sich auch Arbeit." In: KM. Kultur und Management im Dialog, Nr. 57, Juli 2011, S. 9-11
Demuth: "Betroffene zu Beteiligten machen" Interview zum Einsatz von sozialen Medien, Computer und Arbeit 03/11
Demuth: "Betriebsratsarbeit 2.0", Arbeitsrecht im Betrieb 05/11
Demuth: "Twitter, Facebook, Blogs und Co: Was an 'Sozialen Medien' für Belegschaftsvertretungen interessant ist", Computer und Arbeit 10/09
Skowronek: "Wer mitmacht, ist klar im Vorteil", AiBplus 2010
Schröder: "Mit dem Web leben", Kompakt 2011
van Eimeren, Frees: "Drei von vier Deutschen im Netz - ein Ende des digitalen Grabens in Sicht?", Media Perspektiven 2011, 334
Voigt, Hans Christian/Kreiml, Thomas (Hg.): "Soziale Bewegungen und Social Media - Handbuch für den Einsatz von Web 2.0", ÖGB-Verlag 2011
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Eine umfassende Übersicht zu den Themen Armut, Verteilung und Gerechtigkeit |