Brauchen wir in Deutschland ein Unternehmensstrafrecht?
Ja - sagt Thomas Kutschaty (SPD), Justizminister in Nordrhein-Westfalen, hat im Mai einen Gesetzentwurf für ein Unternehmensstrafrecht vorgelegt
Nein - sagt Stephan Wernicke, Chefjustiziar und Leiter des Rechtsbereiches beim DIHT, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag in Berlin
Thomas Kutschaty
"Ja, denn in Zeiten der Globalisierung muss Wirtschaftskriminalität konsequent, transparent und rechtsstaatlich bekämpft werden. Es genügt nicht, ab und an ein Leuchtturmverfahren anzustrengen, um ein lukratives Bußgeld mit einem Großunternehmen auszuhandeln, sich ansonsten aber mit Prozessen gegen Mitarbeiter und mit anderen Bauernopfern zu begnügen. Das ist ungerecht und besonders für die Großen ein allzu kalkulierbares Risiko. Anwälte mahnen seit Langem, dass auf diese Weise wichtige Verfahrensrechte unterlaufen werden. Unternehmen können zwar nicht persönliche Schuld auf sich laden wie Menschen. Sie verpflichten aber ihre Mitarbeiter auf eine "Corporate Identity", sie reklamieren für sich ein "Unternehmenspersönlichkeitsrecht", also müssen sie auch die Verantwortung für ihre Unternehmenskultur übernehmen. Sie können sich nicht länger hinter ihrer organisierten Unverantwortlichkeit verstecken. Unsere Nachbarn in Europa machen es uns seit Jahren vor: Ein Unternehmensstrafrecht fördert in der Wirtschaft eine Kultur der Prävention. Unser Bußgeldrecht vermag die Strukturen, die die Straftaten in Unternehmen erst ermöglichen, nicht aufzubrechen. Es ist schlicht nicht mehr zeitgemäß."
Stephan Wernicke
"Nein, denn die politische Popularität eines Unternehmensstrafrechts ersetzt nicht die fehlende rechtliche Notwendigkeit. Objektiv gesehen besteht keinerlei Handlungsbedarf. Die bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten des Ordnungswidrigkeitenrechts reichen vollkommen aus. Warum werden die gegen Unternehmen verhängten Geldbußen in Millionenhöhe verniedlicht? Schon heute besteht auch die Möglichkeit, den durch eine Straftat erzielten Gewinn abzuschöpfen beziehungsweise Entscheidungsträger zu bestrafen. Korruption und Betrug wollen auch die Konkurrenzunternehmen bestraft sehen. Aber nur ein Mensch kann vorsätzlich oder fahrlässig handeln, kein Unternehmen. Das Argument, wonach in weitverzweigten Unternehmenshierarchien der wahre Verantwortliche oft nicht zu ermitteln sei, ist nicht belegt. Hier sind gute Staatsanwaltschaften gefordert. Der Zweck des vorgeschlagenen Unternehmensstrafrechts scheint leider zu sein, Unternehmen und die Wirtschaft als solche leichter kriminalisieren zu können. Der öffentliche Pranger ist aber keine Lösung. Wichtiger wäre es, das bestehende System zu stärken."