Am 11. Oktober 1952 - vor 60 Jahren - trat das Betriebsverfassungsgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Obwohl sich das Gesetz in die lange Tradition der deutschen Betriebsverfassung einfügte, war es in der damaligen Sicht der Gewerkschaften ein großer Rückschlag bei der Neuordnung Westdeutschlands nach 1945. Da die gewerkschaftlichen Anstrengungen zur überbetrieblichen gesamtwirtschaftlichen Mitbestimmung, mit Ausnahme der Montanmitbestimmung, gescheitert waren, blieb nur das vermeintliche Linsengericht der betrieblichen Mitbestimmung. In Ostdeutschland waren die Betriebsräte mit der Bitterfelder Konferenz des FDGB von 1948 zugunsten von Betriebsgewerkschaftsleitungen sogar komplett abgeschafft worden.
60 Jahre später sind die Betriebsräte im vereinten Deutschland wichtige und hoch angesehene Akteure in Wirtschaft und Gesellschaft. Sie sind die Garanten der Betriebsdemokratie und erfolgreicher, kooperativer Konfliktregulierung. Betriebsräte sind Stützen der gewerkschaftlichen Organisation. Betriebsräte gestalten den permanenten Strukturwandel in der Wirtschaft und sie haben Deutschland im Bündnis mit Gewerkschaften und Arbeitgebern durch die dramatische Finanzmarktkrise 2008/09 geführt. Deutschland hat - auch Dank der Mitbestimmung - die Krise am besten bewältigt.
Weitere Informationen:
60 Jahre Betriebsverfassung: "Mitbestimmung jeden Tag leben" (Webseite des DGB)
Kontakt: Christiane Borsch