Anfang 2005 tauschten sich Arbeitnehmervertreter der Leitungsgremien verschiedener europäischer Länder aus. Gemeinsame Erkenntnis: Bei der Unternehmensmitbestimmung steht Deutschland nicht allein.
In Europa gibt es für die Beteiligung der Arbeitnehmervertreter die Aufsichtsratslösung wie in Deutschland, aber auch die Konstruktion eines Boards beziehungsweise Verwaltungsrats. Hier sind das Management und seine Überwacher in einem Organ angesiedelt. Wegen der Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft ist die Board-Konstruktion seit Ende 2004 auch in Deutschland möglich.
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