Mitbestimmung hat sich im gesetzlichen Rahmen lebendig entwickelt. Das zeigt die Auswertung Vereinbarungen zur Organisation der Mitbestimmung und zu fachlichen Regelungsbereichen.
Die Studie analysiert, wie sich Bereiche, Inhalte und Verfahren der Mitbestimmung wandeln. Ausgewertet wurden dazu 38 eigenständige Vereinbarungen zur Organisation der Mitbestimmung und weitere zirka 1.600 Vereinbarungen zu verschiedenen fachlichen Regelungsbereichen.
Die eigenständigen Vereinbarungen zur Mitbestimmung regeln Alltagsfragen der Organisation der Betriebsratsarbeit, wie etwa die Abgrenzung von Betrieben, Organisation und Arbeitsbedingungen der Interessenvertretung, die Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrates, zusätzliche Mitbestimmungsebenen sowie die Fortbildung des Betriebsrats.
Die Vereinbarungen füllen die tariflichen Regelungen in den "klassischen" Aufgabenfeldern wie Entgelt und Arbeitszeit aus, nutzen sie aber auch als Ausgangspunkt, neue Aufgabenbereiche wie Beschäftigungssicherung und Umweltschutz zu erschließen. Außerdem befassen sie sich auch mit Fragen, die in Flächentarifverträgen bisher nicht geregelt wurden:
Unternehmensorganisation, betriebliche Arbeitsorganisation, betriebswirtschaftliche Entscheidungen.
Mitbestimmung hat sich im gesetzlichen Rahmen lebendig entwickelt. Sie wird betrieblich ausgeformt. Dabei sind neue Formen und Inhalte der Beteiligung entstanden.