Forschungsförderung

Hinweise für Antragstellerinnen und Antragsteller

Wir bitten alle WissenschaftlerInnen, die einen Antrag auf Forschungsförderung bei der Hans-Böckler-Stiftung stellen wollen, die folgenden Hinweise zum Verfahren der Antragstellung und zur Antragsform zu berücksichtigen.


Grundlagen der Forschungsförderung
Antragstellung
Antragsvorbereitung und Projektentwicklung
Aufbau von Projektanträgen
Erläuterungen
Entscheidungsprozess 

Grundlagen der Forschungsförderung

Die Forschungsförderung in der Hans-Böckler-Stiftung will dazu beitragen, dass die soziale und politische Gestaltung von Arbeitswelt und Gesellschaft auf gesicherten Grundlagen erfolgen kann. Die von der Stiftung geförderte Forschung soll die Trägerinnen und Träger der Mitbestimmung in ihrem Bemühen unterstützen, die gesellschaftliche Lage der Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Arbeitssuchenden zu verbessern.

Grundlage der Förderaktivitäten der Hans-Böckler-Stiftung ist das im Juni 2008 vom Vorstand der Hans-Böckler-Stiftung verabschiedete Forschungsförderungsprogramm. Das Programm hat vier und drei Forschungslinien. Die Antragstellung muss auf Basis des Forschungsförderungsprogrammes erfolgen. Dabei sind die im Programm ausgewiesenen Querschnittsthemen zu berücksichtigen. Diese sollten unabhängig von der Zuordnung zu den einzelnen Förderschwerpunkten oder Forschungslinien in die Forschungsperspektiven einfließen. 

Kooperationsprojekte mit Drittmitteln werden bevorzugt behandelt.

Antragstellung

Antragsberechtigt sind ausschließlich graduierte WissenschaftlerInnen. Bei größeren Projektvorhaben wird die Antragstellung über eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung bevorzugt.

Anträge auf Forschungsförderung können jederzeit bei der Hans-Böckler-Stiftung gestellt werden.

Formulieren Sie den Antrag in verständlicher Sprache. Fügen Sie der inhaltlichen Darstellung Ihres Forschungsvorhabens einen transparenten Arbeits-, Zeit- und Kostenplan bei.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag in zweifacher Ausfertigung und in ungebundener kopierfähiger Form auf dem Postweg ein. Wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Forschungsförderung bzw. an das zuständige Forschungsförderungsreferat.

Antragsvorbereitung und Projektentwicklung

AntragstellerInnen werden gebeten, frühzeitig mit den zuständigen ReferatsleiterInnen der Abteilung Forschungsförderung in der Hans-Böckler-Stiftung abzuklären, ob eine anvisierte Antragstellung in das Forschungsförderungsprogramm der Hans-Böckler-Stiftung passt. Telefonische Rücksprachen oder Projektexposés können dafür hilfreich sein.

Nach Vorlage eines Projektantrages sieht es die Abteilung Forschungsförderung als ihre Aufgabe an, AntragstellerInnen bei der Weiterentwicklung des Forschungsantrages zu beraten. Die Begutachtung der Anträge durch externe Fachgutachterinnen und Fachgutachter ist bei Forschungsanträgen, die ein Fördervolumen von EUR 25.000 überschreiten, obligatorischer Bestandteil des Projektentwicklungs- und Auswahlverfahrens. Das Begutachtungsverfahren wird durch die Abteilung Forschungsförderung eingeleitet. Gegebenenfalls kann die Überarbeitung eines Projektantrages im Vorfeld oder als Ergebnis des externen Begutachtungsverfahrens notwendig sein. Dieses Verfahren braucht ausreichende Vorbereitungszeit. Erfahrungsgemäß muss eine Zeitspanne von ca. sechs Monaten von der Antragstellung bis zur Beschlussfassung eingeplant werden.

Aufbau von Projektanträgen

Der Aufbau eines Projektantrages sollte nach folgender Struktur erfolgen:

1. Allgemeine Angaben
1.1     AntragstellerIn (Name, Jahrgang, Familienstand, Institution, Telefon, Fax, 
          E-Mail)
1.2     Vorgesehene Projektleitung (Name(n), Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail)
1.3     Vorgesehene Projektbearbeitung (Name(n), Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail)
1.4     Antragstitel
1.5     Kurztitel
1.6     Forschungsförderungsschwerpunkt
1.7     Forschungslinie(n) 
1.8     Bezüge zur Genderperspektive/-forschung
1.9     Bezüge zu den Querschnittsthemen des Forschungsförderungsprogramms
1.10   Anwendungsorientierter Nutzen/Transferqualität
1.11   Voraussichtliche Gesamtdauer des Projektes
1.12   Dauer der beantragten Förderung
1.13   Beginn der Förderung
1.14   Gesamtkosten des Projektes (in EUR)
1.15   Beantragte Mittel (in EUR) unter Angabe der Mehrwertsteuer    
          (inkl. 19 % MwSt. / 7 % MwSt. / ohne MwSt.)
1.16   Datum der Antragstellung / ggf. Datum der Antragsüberarbeitung

2. Kurzfassung

3. Gesellschaftspolitischer Begründungszusammenhang

4. Zielsetzungen und Fragestellungen des Projektes

5. Forschungsbedarf / Stand der Forschung / eigene Vorarbeiten

6. Arbeitsprogramm
6.1    Auswahl des Untersuchungsfeldes
6.2    Methodisches Vorgehen
6.3    Zeitplanung

7. Finanzierungsplan
7.1     Beantragte Mittel (in EUR-Beträgen auszuweisen)
7.1.1  Personalbedarf
7.1.2  Sachkosten
7.1.3  Reisekosten
7.1.4  Summe der beantragten Mittel unter Angabe der Mehrwertsteuer
          (inkl. 19 % MwSt. / 7 % MwSt. / ohne MwSt.)
7.2     Drittmittel (in EUR-Beträgen auszuweisen)
7.2.1  Eigenmittel
7.2.2. Drittmittel anderer Förderer

Personalkosten für WissenschaftlerInnen sind an der Entgeltgruppe 13 TVöD/TVL, Stufe 1 zu orientieren.
Der Umfang eines Projektantrags ist auf maximal 30 Seiten zu beschränken.

Erläuterungen

Zu Beginn und zum Ende des Projektes wird in einem datenbankgestützten Online-Eingabe-Verfahren per E-Mail jeweils eine Kurzfassung angefordert. Mit ihr sollen u.a. der Forschungsgegenstand, die Forschungsmethoden und die Projektergebnisse in einer strukturierten Gliederung für die Internet-Präsentation und die Forschungs-Dokumentation erfasst werden.

Die Darstellung des Begründungszusammenhanges sollte sich auf die gesellschaftspolitischen Bezüge der geplanten Untersuchung konzentrieren. Insbesondere sollte herausgearbeitet werden, warum das Projektvorhaben einen Erkenntnisfortschritt im Sinne der spezifischen Förderziele der Hans-Böckler-Stiftung verspricht. In diesem Zusammenhang ist auch der anvisierte Verwertungszusammenhang der Untersuchung zu skizzieren.

Die Beschreibung der Zielsetzungen des Projektes sollte sich auf die Erkenntnisperspektiven beschränken, die mit dem vorgeschlagenen Untersuchungszugriff tatsächlich zu erreichen sind. Formulieren Sie konkrete Untersuchungsziele, forschungsleitende Hypothesen und Forschungsfragen. Arbeiten Sie bei der Darstellung der Zielsetzungen und Fragestellungen die Bezüge der geplanten Untersuchung zu den Förderschwerpunkten und Querschnittsthemen des Forschungsförderungsprogramms der Hans-Böckler-Stiftung heraus.

Der Forschungsbedarf ist anhand des Forschungsstandes bzw. vorhandener Forschungsdefizite zu begründen. Die Einbindung der beantragten Untersuchung in den wissenschaftlichen Diskurs ist darzustellen. Dabei sind interdisziplinäre Debatten und insbesondere Perspektiven der Genderforschung zu berücksichtigen. Soweit internationale Wissenschaftsdiskurse für die Bearbeitung des Forschungsthemas einschlägig sind, sollten auch diese bei der Darstellung des Wissensstandes einbezogen werden.

Die Übersicht über bisherige Arbeiten und Erfahrungen der AntragstellerInnen sollte sich auf die Gebiete konzentrieren, die für das beantragte Vorhaben relevant sind.

Das Untersuchungsfeld und der Untersuchungsplan sind im Rahmen des Arbeitsprogrammes zu beschreiben und zu begründen. Gleiches gilt für die geplante Forschungsmethodik. Insbesondere sollte deutlich werden, wie der Anspruch geschlechterdifferenzierender Analysen methodisch eingelöst wird. Bedenken Sie, dass Förderer und GutachterInnen präzise Angaben zum Umfang einer Untersuchung und zur Beschaffenheit der Datenbasis benötigen. Die Zeitplanung sollte die Abfolge der Arbeitsschritte und den dafür eingeplanten zeitlichen Arbeitsaufwand transparent machen.

Die Kostenkalkulation sollte sich zwingend aus dem Arbeitsplan ergeben und nichts enthalten, was nicht im Arbeitsplan erläutert ist. Personalkosten für WissenschaftlerInnen sind in der Regel auf Basis der Tarifgruppe TVöD/TVL, Stufe 1 zu berechnen. Abweichungen bedürfen einer besonderen Begründung. Die beantragten Personal- und Sachmittel müssen in EUR-Beträgen ausgewiesen werden.

Ebenso ist die Mehrwertsteuer (mit entsprechender Prozentangabe) auszuweisen. Sollten Sie nicht mehrwertsteuerpflichtig sein, ist dies durch die Verwaltung (Leitung, Drittmittelstelle) der beantragenden Institution in einem gesonderten Schreiben zu bestätigen.

Projektgebundene Sachkosten wie Reisen, Kopierkosten, Porto usw. müssen in einem erkennbaren Verhältnis zum Arbeitsplan stehen. Sofern Personalkosten für Sekretariatsleistungen, Hilfskräfte usw. beantragt werden, ist anhand des Arbeitsplanes zu begründen, welche Aufgaben dafür anfallen. Die Anschaffung von Geräten kann nicht geltend gemacht werden. Sofern Infrastrukturkosten (Miete, Telefon usw.) geltend gemacht werden, ist zu begründen, wieso diese Infrastruktur nicht zur Verfügung steht. Falls Infrastrukturkosten als Gemeinkosten pauschalisiert werden, ist der geltend gemachte Satz durch anerkannte Prüfberichte nachzuweisen. Eine eventuell anfallende Mehrwertsteuer ist separat auszuweisen und ist Bestandteil der Gesamtkosten.

Eventuell in die Förderung eingebrachte Eigenmittel oder Mittel anderer Förderer sind zu spezifizieren und in EUR-Beträgen auszuweisen.

Bei umsetzungsorientierten Projekten ist es sinnvoll, Workshops, Fachtagungen etc. einzuplanen. Die Kosten sind gesondert zu berechnen. Die Hans-Böckler-Stiftung wird prüfen, inwieweit derartige Transferaktivitäten durch sie oder ggf. durch PraxispartnerInnen zu finanzieren sind.

Druckkosten für die Publikation von Projektberichten können bei der Beantragung von Forschungsprojekten nicht geltend gemacht werden. Mögliche Druckkostenzuschüsse gewährt die Hans-Böckler-Stiftung erst nach erfolgreichem Abschluss eines Forschungsprojektes. 

Entscheidungsprozess

Entscheidungen über die Bewilligung von Anträgen auf Forschungsförderung liegen bei der Hans-Böckler-Stiftung. Ein vorgeschaltetes Begutachtungsverfahren durch externe WissenschaftlerInnen wird bei allen Projektanträgen obligatorisch durchgeführt, deren Antragsvolumen über EUR 25.000 liegt.

Über Anträge bis zu einem Fördervolumen von EUR 10.000 entscheidet die Geschäftsführung der Hans-Böckler-Stiftung. Anträge mit einem Fördervolumen von EUR 10.000 bis EUR 25.000 werden in der Vorstandskommission Wissenschaft beraten und beschlossen. Forschungsanträge, die oberhalb dieses Fördervolumens liegen, werden von der Vorstandskommission Wissenschaft und dem Vorstand der Stiftung in einem zweistufigen Verfahren beraten und entschieden. Diese Gremien tagen dreimal jährlich. Die Vorbereitung zur Beschlussfassung in den Gremien erfolgt in der Abteilung Forschungsförderung.


Hinweise für Antragsteller herunterladen (pdf)
Notes for applicants (pdf)
Ansprechpartner


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