Im November steht in vielen Betrieben und Verwaltungen die Auszahlung der Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld") an. Ein sicherer Rechtsanspruch besteht nur, wenn es verbindliche tarifliche Regelungen dazu gibt.
In den meisten Wirtschaftszweigen sehen die Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor. Es wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Die Höhe fällt je nach Tarifbereich sehr unterschiedlich aus. In einzelnen Tarifbereichen (z.B. Chemie, Banken) kann das Weihnachtsgeld variabel gestaltet werden. Dies ergibt ein Überblick, den das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung jetzt in Düsseldorf veröffentlicht hat.
100 % erhalten u.a. die Beschäftigten im Bankgewerbe und in der Süßwarenindustrie, 95 % erhalten sie in den Bereichen Chemie (West) und Druck. Darunter liegen u.a. der öffentliche Dienst (Gemeinden West) (rd. 82 %), die Bereiche Versicherungen (80 %), Einzelhandel (West) (62,5 %) sowie Metallindustrie (West) (55 %).
In vielen Bereichen haben die Beschäftigten in den neuen Ländern mittlerweile gleichgezogen. Weniger als ihre KollegInnen im Westen erhalten die Ost-Beschäftigten z. B. in den Bereichen Chemie (65 %), öffentlicher Dienst (Gemeinden, rd. 62 %) und Metallindustrie (50 %). Kein Weihnachtsgeld erhalten u.a. die Beschäftigten im ostdeutschen Bauhauptgewerbe.
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