Die Forschungsförderung

Im Interesse der Mitbestimmung

Die "Abteilung Forschungsförderung" ist zuständig für Forschungsprojekte, die an Dritte vergeben werden. Gefördert werden insbesondere Projekte, die dazu beitragen, die Bedingungen für Mitbestimmung und gewerkschaftliche Interessenvertretung zu verbessern.


Das Forschungsförderungsprogramm der Hans-Böckler-Stiftung hat sechs Schwerpunkte:

Die Leitfrage der Stiftung - und somit auch der Abteilung Forschungsförderung - lautet: Wie können Menschen sinnvoll arbeiten und leben? Erwerbsarbeit besitzt eine Schlüsselfunktion für die Menschen, denn sie sichert nicht nur die Existenz und den Lebensunterhalt sowie die Teilhabe an gesellschaftlichen Chancen und Gütern. Zugleich erfüllt sie gesellschaftliche Bedürfnisse. Ein wichtiger Punkt hierbei ist, dass der erarbeitete Reichtum gerecht verteilt wird.

Grundsätze, Instrumente und Management der Forschungsförderung

Die wichtigste Aufgabe der Stiftung ist es, Mitbestimmungsakteure und gewerkschaftliche Interessensvertreter zu unterstützen. Das definiert auch den Anspruch der Abteilung Forschungsförderung: Themen aus der Praxis der Mitbestimmung werden systematisch erfasst, im nächsten Schritt werden dementsprechend Forschungsziele definiert und geeignete Projekte initiiert.

Forschungsprojekte beantragen und entwickeln können nur Wissenschaftler und wissenschaftliche Einrichtungen. Die Abteilung Forschungsförderung übernimmt hierbei eine Initiativ- und Steuerungsfunktion. Sie begutachtet die Anträge - bei Bedarf mit Hilfe externer Wissenschaftler. Der Vorstand der Hans-Böckler-Stiftung und eine Vorstandskommission "Wissenschaft" entscheiden am Ende darüber, welche Forschungsvorhaben gefördert werden.  


Ansprechpartner in der Forschungsförderung


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