Seit dem 1. Januar 2011 gilt für Betriebe und Dienststellen die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2. Sie regelt die Aufgaben und die Einsatzzeiten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie der
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte. Die Vorschrift konkretisiert die allgemeinen Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes auf der Grundlage eines modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die betrieblichen Interessenvertretungen Betriebsrat, Personalrat bzw. Mitarbeitervertretung erhalten ausdrücklich weitgehende Mitbestimmungsmöglichkeiten.
Die Kurzinformation gibt einen Überblick über die Reglungen der DGUV Vorschrift 2. Für die betriebliche Mitbestimmung werden Hinweise gegeben, was zu beachten ist, welche Schwierigkeiten auftreten können
und welche Eckpunkte in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden sollten.