Ausgewertet: 72 betriebliche Vereinbarungen der Jahre 1968 bis 2009
Grundsätze für die Urlaubsplanung zu vereinbaren ist von hoher praktischer Relevanz, weil Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen aufeinander abgestimmt und Besonderheiten kollektiv besser berücksichtigt werden können. Häufige Ziele, die mit den untersuchten Vereinbarungen zur Urlaubsplanung verbunden sind, lassen sich grob in drei Bereich einteilen:
- ein reibungsloser Ablauf der Urlaubsplanung und der Erteilung des Urlaubs
- Resturlaub vermeiden, übertragen und abbauen
- gerechte Behandlung der Interessen von Beschäftigten
Die beiden erstgenannten Punkte nehmen den weitaus größten Raum ein in den untersuchten Vereinbarungen.
Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum Thema Urlaub sind ein wichtiges Mittel zur Ausübung der Mitbestimmung der Interessenvertretungen in Betrieb und Verwaltung. In diesem Zuge werden auch die Beteiligungsrechte des Betriebs- oder Personalrates sowie die Rechte der Beschäftigten sehr häufig zum Gegenstand von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen gemacht.
Die Auswertung hat gezeigt, dass genaue auf den Betrieb oder die Dienststelle abgestimmte Regelungen in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung sinnvoll sind. Die Regelungen vermeiden Streit unter den Betriebsparteien und mit den Beschäftigten und sorgen für Rechtssicherheit und Gleichberechtigung.
Die bestehenden betrieblichen Vereinbarungen sollten gleichwohl regelmäßig überprüft werden. Gerade ältere Vereinbarungen sind häufig der Weiterentwicklung in der Rechtsprechung in Europa nicht angepasst. Dies betrifft vor allem die Bereiche der Antidiskriminierung und des Verfalls von Urlaubsansprüchen bei Krankheit.