Kurzauswertungen

Whistleblowing

Ausgewertet wurden 32 betriebliche Vereinbarungen und Richtlinien, abgeschlossen bzw. erlassen in den Jahren 2008 bis 2011.


Die Zahl der Regelungen zum organisationsinternen Whistleblowing nimmt auch in Deutschland zu. Mit dem Begriff Whistleblowing werden Wege und Instrumente umschrieben, die es Menschen ermöglichen auf Missstände in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen hinzuweisen. Die Inhalte der Meldungen können dabei höchst unterschiedlich sein. Den Kernbereich stellt derzeit die Bekämpfung von Korruption und sonstiger (Wirtschafts-)Kriminalität dar, die sich zulasten der eigenen Organisation auswirken. Ob verbindlich oder nur empfohlen: Stets geht es darum, den Beobachter eines Missstandes zur Meldung zu bewegen, um reagieren zu können, um Untersuchungen anzustellen, Missstände zu bekämpfen und eventuelle Täter zu sanktionieren. Im Gegenzug wird den Meldenden - sei es anonym, vertraulich oder auf anderem Wege - regelmäßig Schutz vor Benachteiligungen zugesichert.

Whistleblowing steht noch immer vielen Vorurteilen gegenüber. Im Vordergrund steht dabei die Angst vor einem Spitzel- und Denunziantensystem, das der Unternehmensleitung eine bessere Kontrolle der Beschäftigten ermöglicht. Gleichzeitig bestehen Zweifel, ob Aufklärung und Bekämpfung von Missständen durch ein Hinweisgebersystem auch dann funktionieren, wenn diese Missstände von Mitgliedern des Managements verursacht oder gedeckt werden. Ist die oder der Meldende in solchen Fällen effektiv geschützt? Werden die Rechte der Beschuldigten sowie der Datenschutz beachtet? Diese Fragen stellen weitere Problemfelder dar.

Die gegenwärtige Praxis in den Unternehmen variiert stark. Gerade dies bedeutet auch eine große Chance für gut informierte und aktive Mitarbeitervertretungen, zumal die Rechtsprechung inzwischen Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von Whistleblowing anerkennt. Im Rahmen von Betriebsvereinbarungen können Betriebsräte Whistleblowing-Regelungen maßgeblich mitgestalten - transparent und im Sinne der Beschäftigten.


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