Ausgewertet: 86 betriebliche Regelungen aus den Jahren 1993 - 2001
Im öffentlichen Sektor sind Umbaumaßnahmen und Verwaltungsmodernisierungen an der Tagesordnung. Jede Verwaltung muss einen eigenen Modernisierungspfad finden und zugleich die globalen Reformziele der Verwaltungsmodernisierung umsetzen.
Die Arbeit der Beschäftigten erhält dabei einen hohen Stellenwert, die betriebliche Ebene der Arbeitsbeziehungen wird aufgewertet.
Vor diesem Hintergrund sind mittlerweile eine ganze Reihe von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zur Modernisierung des öffentlichen Sektors abgeschlossen worden.
Wichtige Inhalte der Vereinbarungen sind:
Besonders hervorzuheben ist:
Vorgehen und Ziele sind oft nur allgemein formuliert. Vielleicht Ausdruck von Verunsicherung auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, angesichts der damit verbundenen Regelungsoffenheit ist dieses jedoch auch positiv zu bewerten.
Die Rolle der Interessenvertretung bleibt meist offen. Dies führt zu einem Spagat zwischen klassischer Schutzpolitik und einer gestaltenden Beteiligung an Modernisierungsvorhaben.
Es gibt kaum Hinweise auf Strategien über die konkrete Entwicklung des öffentlichen Sektors bzw. der konkreten Verwaltung. Will man verhindern, dass Kosten- und Wettbewerbsdruck den Umbauprozess bestimmen, müssen betriebliche Akteure sich mit der strategischen Positionierung und Ausrichtung befassen.
Auch wenn die aktuelle Modernisierungswelle vielfach als Bedrohung wahrgenommen wird, zeigen einzelne Vereinbarungen, wie Personal- bzw. Betriebsräte aus einer eher defensiven Rolle zu einem anerkannten und durchsetzungsfähigen Kooperationspartner werden können.