Ausgewertet: 32 Vereinbarungen aus den Jahren 1989 bis 2012
Wer ist für die Pflege und Betreuung der rapide wachsenden Zahl älterer und alter Menschen in Zukunft zuständig? Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und sehr verschiedenen Familienformen stellt sich diese gesellschaftliche Frage. Viele Familien leiden bereits ohne Pflegeverantwortung an Vereinbarkeitsproblemen und sind bis an ihre zeitlichen Grenzen belastet. Viele andere, die bereits Pflegeaufgaben übernehmen, können auf Grund zeitlicher Unvereinbarkeit ihre Erwerbsarbeit nicht weiter aufrecht erhalten oder müssen ihre Arbeitszeiten notgedrungen einschränken. Die Möglichkeit, den Beruf mit der Betreuung und Versorgung Älterer und Pflegebedürftiger im privaten Umfeld zu vereinbaren, entwickelt sich dadurch zu einem Thema mit hoher gesellschaftspolitischer Brisanz.
Aufgrund der alternden Gesellschaft wächst in den nächsten Jahren die Zahl der Pflegebedürftigen massiv: nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes von 2,42 Millionen im Jahr 2010 auf 2,90 Millionen im Jahr 2020. Im Jahr 2030 sind bereits etwa 3,4 Millionen Pflegebedürftige zu erwarten. Damit wird die Zahl der Pflegebedürftigen, die der Kinder unter sechs Jahren übersteigen. Doch dabei handelt es sich nur um die Zahl der amtlich anerkannten Pflegebedürftigen. Hinzu kommen mindestens ebenso viele so genannte hauswirtschaftlich Hilfebedürftige - Menschen, denen keine Pflegestufe zuerkannt wird, die jedoch auf die Unterstützung Dritter angewiesen sind.
Bis vor wenigen Jahren spielte das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Dienst- und Betriebsvereinbarungen nur eine untergeordnete Rolle. Mittlerweile bieten immer mehr Betriebe ihren Beschäftigten entsprechende Maßnahmen an. Darüber hinaus werden zunehmend mehr Vereinbarungen abgeschlossen.
Die Politik hat auf diese Herausforderung zaghaft reagiert: Übernehmen Beschäftigte im privaten Umfeld Pflegeverantwortung, regeln derzeit zwei Gesetze ihre Ansprüche an den Betrieb: das Pflegezeitgesetz und das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, auch Familienpflegezeitgesetz genannt.
Die vorliegende Analyse zeigt, dass insbesondere neuere Vereinbarungen sich an den gesetzlichen Regelungen orientieren. Einige Vereinbarungen gehen jedoch über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus. Als ein wesentliches Ergebnis kann festgehalten werden: Bei den Unternehmen stehen vor allem flexibel gestaltbare Arbeitszeiten, Arbeitszeitreduzierung, kurzfristige Freistellungen und die Organisation des beruflichen Wiedereinstiegs im Mittelpunkt.