Ausgewertet: 124 Betriebs- und Dienstvereinbarungen, abgeschlossen zwischen 1991 und 2008
Qualitätsmanagement (QM) und kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) sind Managementmethoden, um Arbeits- und Leistungsprozesse besser auszurichten. Kundenerwartungen und die Verbesserung betrieblicher Ziele stehen im Vordergrund. Die betrieblichen Ziele beziehen sich häufig auf sinkende Kosten, Produktivitätssteigerungen und Entwicklung neuer Produkte. Hinzu kommen Ziele wie gute Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und sozialer Zusammenhalt.
QM und KVP bilden wichtige Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung durch die Beschäftigten und werden meist mit Betriebs- oder Dienstvereinbarungen geregelt. Die ausgewerteten Vereinbarungen regeln vor allem die konkreten Formen der Beteiligung der Beschäftigten und ihrer betrieblichen Interessenvertretungen an der Entwicklung und Gestaltung sowie Schutzbestimmungen zur Vermeidung negativer Auswirkungen für Beschäftigte, insbesondere durch Leistungs- und Verhaltensüberwachung sowie den Verlust von Funktionen, Qualifikationen, Einkommen und des Arbeitsplatzes.
Die rechtliche Grundlage für die Regelungen liefern vor allem die Mitbestimmungsrechte bezogen auf die Ordnung des Betriebs, die technisch gestützte Kontrolle von Leistung und Verhalten der Beschäftigten, den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Gestaltung des betrieblichen Vorschlagswesens und betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen.
Die konkreten Regelungen haben aus Sicht der Beschäftigten vor allem die folgenden Ziele:
Definitionen von Arbeitsvorgaben und Zielwerten:
Es soll sichergestellt sein, dass alle Beschäftigten in den QM- und KVP-Prozess einbezogen, entsprechend informiert und qualifiziert werden.
Bemerkenswert häufig wird in den vorliegenden Vereinbarungen betont, dass der gesamte Prozess die Kreativität und Motivation der Beschäftigten fördern soll - und nur dies auch zum Erfolg führen kann.
QM und KVP bilden insofern einen wesentlichen Faktor für die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen, was auch in einer größeren Zahl jüngerer Regelungen zum Ideenmanagement als moderner Variante des betrieblichen Vorschlagswesens erkennbar wird.
Für die Betriebs- und Personalräte öffnet sich ein Einflussfeld, das neben dem Schutz vor negativen Konsequenzen auch die Chancen für persönliche Weiterentwicklung und Prämierung guter Ideen der Beschäftigten zum Inhalt hat. Dabei wird auch die große Bedeutung von Gruppenprozessen deutlich, die sich teilweise in Gruppenprämien niederschlägt.
Dennoch enthalten einzelne Vereinbarungen auch relativ strenge Vorschriften zu Qualität und Leistung der Beschäftigten und deren Überwachung. Sie schließen individuelle Sanktionen nicht aus, stellen aber eine kleine Minderheit dar, die sich auf einzelne Dienstleistungsbranchen (z.B. Call-Center) beschränkt. Die große Mehrheit der Vereinbarungen stellt eher den Aspekt der Förderung und Nutzung der Kreativität der Beschäftigten ins Zentrum.