Ausgewertet: 269 Vereinbarungen aus den Jahren 1974 bis 2001
Mit dem Verfahren betrieblicher Verbesserungsvorschläge in deutschen Unternehmen machen sich die Geschäftsleitungen Ideen der Beschäftigten für die Verbesserung von Produkten, Arbeitsprozessen und Arbeitsbedingungen zunutze. Manager erschließen sich eine zusätzliche Innovationsquelle im Unternehmen. Sie entscheiden über die Verwertung der Vorschläge und die Höhe von Prämien. Betriebs- und Personalräte sind allerdings heute an der Bewertung und Prämierung der Ideen entscheidend beteiligt.
Zentrale Regelungsinhalte sind Ablauforganisation und -verfahren. Mehr oder weniger ausführlich werden die Organe und ihre Aufgaben beschrieben. Wichtigen Stellenwert haben meist Vorgesetzten und Führungskräften als Verantwortliche bzw. Schnittstelle im Betrieblichen Verbesserungsvorschlagswesen. Besonders die Rolle direkter Vorgesetzter wurde in letzter Zeit zunehmend gestärkt. Einen zentralen Regelungsinhalt stellen auch die Prämien dar. Der Bedeutung von Werbung und Öffentlichkeitsarbeit tragen nicht alle Vereinbarungen ausreichend Rechnung.
Insbesondere neuere Vereinbarungen lassen das Bestreben der Betriebsparteien erkennen, die Prozesse des Vorschlagswesens zu entbürokratisieren und zu beschleunigen.