Ausgewertet: 56 Betriebs- und Dienstvereinbarungen
In Unternehmen und Verwaltungen werden vielfältige Instrumente eingesetzt, um die Wirksamkeit des internen Arbeitsmarktes zu erhöhen. Beschäftigte werden qualifiziert, Richtlinien für Stellenausschreibungen und Personalauswahl werden formuliert, Personal- und Stellenvermittlung eingerichtet, Beschäftigte bei der beruflichen Neuorientierung unterstützt und beraten. Bei Verlust des bisherigen Arbeitsplatzes werden flexiblere Einsatzmöglichkeiten gefunden.
Betriebs- und die Personalräte haben starke Rechte und gute Handlungsmöglichkeiten, um Interessen der Menschen ebenso zur Geltung zu bringen wie die betrieblichen Anforderungen.
Indem die Geltung der Tarifverträge und die Zuständigkeit des Betriebs- oder Personalrates auch für die Beschäftigten des internen Arbeitsmarktes vereinbart werden, kann eine Aushebelung oder Umgehung von tariflichen Arbeitsbedingungen vermieden werden.
Klein-Schneider, Hartmut: Den internen Arbeitsmarkt mit betrieblichen Vereinbarungen gestalten (pdf)