Ohne Planung können Unternehmen Beschäftigung weder stabilisieren noch aufbauen. Nicht nur für den Krisenfall muss Vorsorge getroffen werden, so dass eine sozialverträgliche Bewältigung möglich wird. Zum Ausgleich der normalen, konjunkturellen oder saisonalen Absatzschwankungen können die Arbeitszeit, bestimmte Entgeltbestandteile oder der Personaleinsatz flexibel und gleichzeitig sicher für die Betroffenen gestaltet werden.
In den ausgewerteten betrieblichen Vereinbarungen zur Personalplanung sind drei sehr unterschiedliche Strategien zu erkennen:
- Gestaltung des Prozesses der Personalplanung und der Beteiligung des Betriebsrates. insbesondere Festlegung, wann der Betriebsrat welche Informationen bekommt und wann sie mit der Unternehmensleitung beraten werden;
- Gestaltung einzelner Elemente, Instrumente oder Maßnahmen in Zusammenhang mit der Personalplanung und ihrer Umsetzung;
- vorsorgliche Gestaltung sozialverträglicher Maßnahmen zur Umsetzung der Personalplanung, sozialverträglicher Alternativen, vor allem zu betriebsbedingten Kündigungen
Als Ziele werden häufig genannt:
- Optimale Bereitstellung des benötigten Personals in Anzahl und mit der erforderlichen Qualifikation,
- Sicherung und Ausbau der Beschäftigung,
- Berücksichtigung der Beschäftigteninteressen,
- Förderung beruflicher Weiterbildung und Motivation.