Ausgewertet: 127 betriebliche Vereinbarungen zu leistungs- und erfolgsorientierten Entgelten aus den Jahren 1970 bis 1998
Löhne und Gehälter werden in Deutschland üblicherweise geregelt. Soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht oder ein Tarifvertrag ausdrücklich ergänzende betriebliche Vereinbarungen zulässt, räumt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) den Betriebsräten ein Mitbestimmungsrecht in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung ein.
Die ausgewerteten Vereinbarungen regeln vorwiegend Jahresprämien, gefolgt von Prämien, Leistungszulagen, Akkord, Provision und (noch) seltenen Formen wie stellen- und leistungsorientierte Gehaltsfindung. Gemeinsames Ziel der Betriebsparteien ist dabei vor allem ein zusätzlicher Leistungsanreiz. Darüber hinaus wird den Leistungs- und Erfolgsentgelten häufig eine Steuerungsfunktion im Zusammenhang personalwirtschaftlicher oder organisatorischer Ziele zugewiesen. Schließlich sind sie ein Instrument, Effizienz zu steigern und Zusammenarbeit zu verbessern.
Geregelt werden unter anderem:
Eine Reihe grundsätzlicher Fragen bleibt in vielen Vereinbarungen ungeklärt, zum Beispiel die nach dem Leistungsbegriff, nach den Wirkungen auf die Motivation sowie nach dem Zusammenhang von Leistungsentgelt, Organisations- und Personalentwicklung.