Auswertungen

Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Ausgewertet: 26 Vereinbarungen aus den Jahren 1995 - 2001


Mitarbeiterkapitalbeteiligung durchzieht, mit wechselnder "Konjunktur", die politische Diskussion in der Bundesrepublik seit mehreren Jahrzehnten. Dabei taucht immer wieder das Problem auf, dass verschiedene Ansätze der Mitarbeiterbeteiligung durcheinander geraten: die Beteiligung der Mitarbeiter am Gewinn des Unternehmens (Erfolgsbeteiligung) und die Beteiligung der Mitarbeiter am Vermögen des Unternehmens (Kapitalbeteiligung). Die ausgewerteten Betriebsvereinbarungen beziehen sich auf Mitarbeiterkapitalbeteiligung, nicht auf Gewinnbeteiligungen.

Die vereinbarten Ziele der Mitarbeiterkapitalbeteiligung sind breit gestreut: Stärkung der Motivation der Belegschaft, Verbesserung der Kapitalausstattung des Unternehmens, Vermehrung der Informations- und Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer. In Zeiten knapper Fachkräfte spielt auch die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen eine wichtige Rolle.

Die Möglichkeiten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung hängen auch von der Rechtsform des Unternehmens ab. Für Personengesellschaften, die weit überwiegende Rechtsform in Deutschland, sind die Möglichkeiten einer Beteiligung begrenzt. So stammen denn auch über 90 Prozent der dieser Auswertung zugrunde liegenden Vereinbarungen aus Unternehmen mit der Rechtsform der AG oder der GmbH.


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