Auswertungen

E-Mail-Nutzung und Internetdienste

Ausgewertet: 119 Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie Richtlinien zur betrieblichen Nutzung des Internet aus den Jahren 1997 - 2006


Zehn Jahre Regelungspraxis zur betrieblichen Nutzung von Internet, Intranet und E-Mail sind dokumentiert. Die Nutzung der Internetdienste ist inzwischen eine Selbstverständlichkeit und die Gefahren sind offenbar beherrschbar geworden. Es hat sich in den letzten Jahren viel geändert. Dies spiegelt sich in den meisten Vereinbarungen wider. Sie enthalten vorwiegend Regelungen für die ordnungsgemäße Nutzung und die Einbindung der Internetdienste in die betrieblichen Abläufe. Sie stellen aber auch Missbrauchstatbestände deutlich heraus und legen Maßnahmen fest, die bei vermutetem oder nachgewiesenem Missbrauch zu ergreifen sind.

Zahlreiche Vereinbarungen regeln die private Nutzung von Internetdiensten im Betrieb. Aber es gibt keine einheitliche Regelungslinie. Dies geht einher mit der aktuellen, kontrovers geführten juristischen Diskussion und ist mitunter auch auf fehlende höchstrichterliche Entscheidungen zurückzuführen. Dort, wo die Privatnutzung geregelt ist, können die Beschäftigten den Vereinbarungen meist eindeutige Richtlinien entnehmen. Oft muss man eine individuelle Einverständniserklärung abgeben, bevor ein Internetzugang eingerichtet und meist begrenzte private Nutzung erlaubt wird. Dennoch lassen immer noch zu viele Betriebe und Verwaltungen ihre Beschäftigten trotz abgeschlossener Vereinbarungen im Unklaren darüber, wie sie sich verhalten sollen.

Die Protokollierung der Nutzung von Internetdiensten stellt ein weiteres zentrales Regelungsthema dar. Eine mögliche Verhaltens- und Leistungskontrolle wird in den meisten Vereinbarungen ausgeschlossen. Trotzdem wird das Erstellen von Nutzungsprotokollen nicht oder nur in geringem Maße eingeschränkt. Die Betriebspartner sind sich offenbar darin einig, dass mit Hilfe von Protokollen der Missbrauch von Internetdiensten aufgedeckt werden kann.


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