Auswertungen

Personalinformationssysteme

Ausgewertet: 159 Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus den Jahren 1985 bis 2003. 105 Vereinbarungen sind jünger als zehn Jahre. Rund 1/5 stammt aus dem öffentlichen Dienst, 13 % aus dem Kreditgewerbe und 9 % aus dem Bereich Gesundheit und Soziales.


Heute funktioniert Personalmanagement (fast) nur noch mit leistungsfähigen IT-Systemen. Es werden Daten gesammelt und bearbeitet, die unmittelbar mit den Beschäftigten zu tun haben. So werden Persönlichkeitsrechte berührt und Möglichkeiten zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle offenbart. Personalinformationssysteme zählen zu den empfindlichsten Bereichen in einem Unternehmen. Die Daten sind daher in besonderer Weise schutzwürdig.

Im Spannungsverhältnis zwischen Notwendigkeit zur EDV-gestützten Anwendung und Schutz von Rechten bewegen sich die betrieblichen Regelungen. Der Schutz vor Verhaltens- und Leistungskontrolle, Datenschutz, Mitbestimmungs- und Kontrollrechte der Interessenvertretung stehen im Mittelpunkt des Interesses.

Häufig werden noch umfangreiche Listen erlaubter Daten, Auswertungen und Zugriffe erstellt und möglichst detailliert Erlaubtes und Nichterlaubtes festgeschrieben. Bei komplexen Systemen und Datenverarbeitungsstrukturen ist dieses Verfahren jedoch kaum noch zu beherrschen. In neueren Vereinbarungen werden daher vermehrt Richtlinien und Rahmenregelungen formuliert und der Interessenvertretung die Möglichkeit stichprobenartiger Kontrollen oder Veto- bzw. Eingriffsrechte bei auftretenden Problemen gegeben.

Neu hinzugekommen sind in den letzten Jahren die Regelungsgebiete Fernzugriff und Fernwartung sowie die betriebsexterne Verarbeitung oder Weiterarbeitung von Personaldaten im Konzern oder bei unternehmensexternen Dienstleistern. Sie sind in den Vereinbarungen jedoch noch nicht umfangreich verarbeitet. Qualifizierung der Beschäftigten als auch der Betriebs- und Personalräte wird in diesem Zusammenhang auch deutlich mehr Beachtung geschenkt als früher.


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