Auswertungen

Beschäftigungssicherung (bis 2002)

Ausgewertet: 139 Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus 111 Unternehmen, abgeschlossen in den Jahren bis 1998


Die Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung beziehen sich auf Arbeitszeit, Entgelt, Sozialleistungen, Altersregelungen, Beurlaubungen, Versetzungen, Organisationsentwicklung und Weiterbildung. Sie sind unterschiedlich komplex. Manche regeln nur einen einzelnen Sachverhalt - etwa die Übernahme der Auszubildenden -, andere sind umfangreichen Vereinbarungen beispielsweise zu Arbeitsorganisation, Arbeitszeit und Personalentwicklung.

Zu den Zusagen des Arbeitgebers gehören:

  • Verzicht auf Kündigungen 
  • Übernahme von Auszubildenden
  • Erhalt von Ausbildungseinrichtungen 
  • Erhalt der Eingruppierung 
  • Verzicht auf Outsourcing 
  • Standorterhalt oder Investitionen.

Viele Vereinbarungen laufen auf eine partielle Beschränkung der traditionellen unternehmerischen Autonomie hinaus. Sie sind zeitlich befristet und an Zugeständnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen und Entgelt geknüpft.

Die Vereinbarungen belegen, dass die vielfältigen - potentiell entwicklungsfördernden - Regelungen zu Organisation und Personal nur in Kenntnis der betrieblichen Umstände getroffen werden können. Andererseits haben aber Tarifvereinbarungen den Anstoß für betriebliche Regelungen gegeben. Ohne sie wären viele Vereinbarungen zur Kostenentlastung und Arbeitszeit-Flexibilisierung nicht zustande gekommen.


Zusatzinfos

Neuere Entwicklungen beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen zur Beschäftigungssicherung, von1998 bis 2001:

Heidemann, Winfried: Betriebsvereinbarungen zur Beschäftigungssicherung - Neuere Entwicklungen (pdf)


zurück