Ausgehend von der Idee der Bildungszeitkonten geht die Veröffentlichung Fragen der Organisation und Verbreitung in der betrieblichen Praxis nach.
Relevante betriebliche Vereinbarungen aus dem Archiv der Hans-Böckler-Stiftung werden aufbereitet. Obwohl es bisher nur wenige Beispiele aus der Praxis gibt, bieten die vorliegenden Vereinbarungen Anregungen, wie Arbeitszeitkonten für Weiterbildung genutzt werden können. In diesen Fällen werden überwiegend enge betriebliche Vorgaben für Ansparen und Entnahme von Zeitguthaben gemacht.
Weiterbildung braucht unter anderem die Ressource Zeit. Um sie zu stärken, ist der Vorschlag gemacht worden, die auf betrieblichen Arbeitszeitkonten angesammelten Zeitansprüche für Weiterbildung zu nutzen. Hinsichtlich der Verwendung dieser Zeitansprüche gibt es zwei zentrale Fragen:
Um gesparte Zeit für eigene Weiterbildung zu nutzen, sind keine speziellen Bildungszeitkonten nötig. Dabei wird vorausgesetzt, dass es Arbeitszeitkonten und betriebliche Regelungen gibt, bei denen die Zeitanteile vom Arbeitszeitkonto passend für die Lage und Dauer der jeweiligen Weiterbildungswünsche zusammengestellt werden können.
Betriebliche Bildungszeitkonten sind nur dann nötig, wenn eine Ko-Finanzierung der selbst gewählten Weiterbildung durch den Betrieb erfolgt oder wenn die Beschäftigten sich mit eigener Zeit an der Finanzierung betrieblicher Weiterbildung beteiligen.
Bildungskonten gibt es schätzungsweise in 2,5 % der Betriebe mit knapp 5 % der Beschäftigten. In Betrieben mit Betriebsrat dürften dies mehr sein.
Heidemann, Winfried: Bildungszeitkonten: Betriebliche Verbreitung und Beispiele (pdf)