Auswertungen

Flexible Arbeitszeiten

Ausgewertet: 903 Vereinbarungen aus den Jahren 1988 bis 1998


Eine Fülle von Vereinbarungen sind mit dem Ziel abgeschlossen worden, die Arbeitszeiten flexibel den betrieblichen Anforderungen anzupassen und Interessen von Arbeitgeber und Beschäftigten zu vermitteln.

In den ausgewerteten Vereinbarungen überwiegen traditionelle Formen von Arbeitszeit wie Gleitzeit (35 Prozent), Mehrarbeit (24 Prozent) und Teilzeit (9 Prozent). Neue Formen wie Dispositionsschicht, (11 Prozent) Arbeitszeitkorridor (9 Prozent), Wahlarbeitszeit, Blockfreizeit, Jahresarbeitszeit und Vertrauensgleitzeit nehmen mit zusammen 24 Prozent aber bereits einen bedeutenden Anteil ein.

Viele Vereinbarungen erklären die Beschäftigungssicherung zum gemeinsamen Ziel von Arbeitgeber und Belegschaft. Nicht wenige treffen weitergehende Abmachungen zu einem befristeten Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, zur Erhaltung unter bestimmten Voraussetzungen.

Die betrieblichen Interessenvertretungen haben eine Reihe von Instrumenten durchgesetzt, um die Beschäftigten von Arbeitszeit-Entscheidungen des Arbeitgebers unabhängiger zu machen:

  • Beteiligung der Interessenvertretung an der Festlegung der konkreten Arbeitszeiten durch Beratung,
  • Zustimmungsbedürftigkeit oder Mitbestimmung
  • Ankündigungsfristen für veränderte Arbeitszeiten
  • Individuelle Einspruchsrechte der Beschäftigten gegen die Arbeitszeitfestlegung des Arbeitgebers
  • Beschränkung des Arbeitszeitkorridors durch enge Grenzen
  • Beschränkung des verfügbaren Arbeitszeitvolumens durch Festlegung eines kurzen Ausgleichszeitraums

Einige Vereinbarungen bestimmen die Einrichtung von paritätischen Schieds- oder Konfliktkommissionen oder ähnlichen Instrumenten. Nicht zuletzt haben Betriebsräte Informations-, Beratungs- oder sogar Mitentscheidungsrechte bei der konkreten Festlegung der Arbeitszeit ausgehandelt.


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