Kurzauswertungen

Rufbereitschaft

Ausgewertet: 95 Betriebs- und Dienstvereinbarungen und zehn Tarifverträge


Beschäftigte leisten Rufbereitschaftsdienst, wenn sie sich in ihrer Freizeit bereithalten, um bei Bedarf zusätzlich erforderliche Arbeitsleistungen zu erbringen. Rufbereitschaft ist vor allem dann notwendig, wenn selten auftretende Störungen oder Probleme auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten bearbeitet und beseitigt werden müssen. Der Trend zu ständiger Verfügbarkeit von Dienstleistern und Dienstleistungen wächst; im produzierenden Gewerbe werden Anlagen immer häufiger "rund um die Uhr" genutzt.
Rahmenbedingungen für Rufbereitschaft sind in mehreren Branchen in Manteltarifverträgen festgelegt. Dort werden auch wesentliche Aspekte zur Vergütung geregelt. Zusätzlich erfordern Tarifverträge meist Konkretisierungen auf der betrieblichen Ebene. Beschäftigte, die unter das Mutterschutz- oder Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, sind von Rufbereitschaften in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen ausgenommen.

In tariffreien Unternehmen weisen die in Vereinbarungen ausgehandelten Vergütungsregelungen eine große Spannweite auf. Während einige Unternehmen Rufbereitschaften überhaupt nicht vergüten und Einsätze wie normale Arbeitszeit behandeln, setzen andere Unternehmen sehr hohe Pauschalen fest. Damit wächst für Beschäftigte die Attraktivität von Rufbereitschaften.

Mehr als ein Viertel der vorliegenden Vereinbarungen stammen aus der Informationstechnik. Annähernd gleich viele Vereinbarungen beziehen sich auf Haus- und Betriebstechniker. Nicht immer sind die Gründe für Rufbereitschaft eindeutig beschrieben. Nur wenige Vereinbarungen legen z.B. fest, dass in Rufbereitschaftseinsätzen keine üblichen Arbeitsinhalte, sondern nur Störungs- und Problembeseitigung zulässig sind.
Häufig regeln die Vereinbarungen arbeitsrechtliche Details. Sie betonen, dass die Schutzgesetze für die Beschäftigten eingehalten werden. Gelegentlich vereinbaren die betrieblichen Partner Ausnahmen und Abweichungen, die einer rechtlichen Prüfung möglicherweise nicht standhalten würden.
Mehrere Vereinbarungen greifen spezielle Fragestellungen im Zusammenhang mit Rufbereitschaftsdiensten und -einsätzen auf. Sie regeln z.B. Aufenthaltsorte, Anfahrtswege und -zeiten oder organisatorische Aspekte. Für Beschäftigte dürfte es günstig sein, wenn möglichst viele Details eindeutig durch die Vereinbarung geklärt wären.

Die ausgewerteten Vereinbarungen sind oft abschließend formuliert. Nur selten ist vorgesehen, dass die Rufbereitschaft zum regelmäßigen Thema in Besprechungen wird, die Vereinbarungen überprüft oder Erfahrungen ausgewertet werden, um Anpassungen vorzunehmen oder Maßnahmen einzuleiten. Dies könnte aber hilfreich sein, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und beseitigen zu können.


Zusatzinfos

Böker, Karl-Hermann: Rufbereitschaft (pdf)


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