Ausgewertet: 43 Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus der Chemie-, Metallindustrie, Handel- und Dienstleistungen sowie aus öffentlichen Verwaltungen aus den Jahren 1996 - 2004
Vertrauensarbeitszeit hat das Ziel, Arbeitszeit durch die Selbststeuerung der Beschäftigten produktiv und anforderungsbezogen einzusetzen.
Das heißt, Beschäftigte sollen die Arbeitszeit selbst so einsetzen, dass betriebliche Belange berücksichtigt, Anforderungen der Kunden erfüllt und angestrebte Ergebnisse erreicht werden.
Die Auswertung zeigt zwei gegensätzliche Strategien: Auf der einen Seite gibt es Vereinbarungen, die zu Lasten der Beschäftigten auf verlängerte Arbeitszeiten und erhöhte Anforderungen gerichtet sind. Kennzeichen dieser Vereinbarungen sind Verantwortung der Beschäftigten für die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Arbeitszeitvorschriften, Kappung von Zeitguthaben und nachlässige Behandlung von Freizeitausgleichsansprüchen. Auf der anderen Seite gibt es Vereinbarungen, die einen neuen Arbeitszeitkompromiss ermöglichen sollen, um die Potenziale der Selbststeuerung, Produktivitätssteigerung, Vermittlung persönlicher und betrieblicher Zeitanforderungen und einen effizienteren Zeiteinsatz zu erreichen. Diese Vereinbarungen setzen auf Anerkennung persönlicher und betrieblicher Zeitinteressen und Arbeitszeiterfassung durch die Beschäftigten. Sie thematisieren auch mögliche Überforderungen sowie Verfahrensregeln für Aushandlungs- und Konfliktbearbeitungsprozesse.