Kurzauswertungen

Trainees und Praktikanten

Ausgewertet: 118 Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus den Jahren 1972 bis 2009


Neben Auszubildenden, die eine reguläre duale Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren, gibt es eine Reihe weiterer Personengruppen, die ebenfalls eine Art betrieblicher Ausbildung durchlaufen. Es handelt sich um

  • Praktikantinnen und Praktikanten, die im Rahmen eines Studiums oder einer vollzeitschulischen Ausbildung ein Berufspraktikum absolvieren
  • Diplomanden und Doktoranden, die an einem betrieblichen Forschungsprojekt arbeiten
  • Schüler und Schülerinnen, die ein Schulpraktikum machen
  • Hochschulabsolventen, die ein Volontariat oder ein Traineeprogramm durchlaufen
  • Zivildienstleistende, die eine berufsbezogene Basisqualifikation erhalten.

Die betrieblichen Vereinbarungen zeigen wie auf betrieblicher Ebene Regelungen getroffen werden können, um den Betroffenen Sicherheit und eine Perspektive zu bieten und zugleich die Stammbelegschaft in einigen Tätigkeitsfeldern vor einem Verdränungswettbewerb zu schützen.
Die Auswertung gibt Auskunft über die Motivation der Betriebsparteien, Regelungen für diese Personengruppen zu treffen und über die Beteiligung des Betriebsrats beim Einsatz von Praktikanten, Trainees, Volontären, usw. Vor allem macht sie auf die vielen ungeklärten Punkte aufmerksam, die in einer Betriebsvereinbarung diese Personengruppe betreffend angesprochen und geregelt werden können.



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