Ausgewertet: 63 Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus den Jahren 1980-2003
Sucht und Suchtmittelmissbrauch sind Phänomene der Gesellschaft und damit auch des betrieblichen Alltags. Die Vereinbarungen befassen sich in erster Linie mit dem Thema Alkohol und weiten oft die dafür getroffenen Maßnahmen auf andere Drogen aus.
Insbesondere für vier Themenbereiche wurden Regelungen getroffen:
Nur in einzelnen Vereinbarungen werden diese vier Bereiche vollständig bearbeitet. Die meisten konzentrieren sich auf einzelne Gesichtspunkte. So findet man beispielsweise besonders häufig Regelungen, die alkoholkranken oder alkoholgefährdeten Mitarbeitern die Chance zu geben, ihren Arbeitsplatz zu erhalten, sofern sie Hilfe akzeptieren und erfolgreich Verhaltensänderungen durchführen. Diese abgestuften und sich über einen gewissen Zeitraum erstreckenden Maßnahmen setzen die aktuelle Rechtssprechung in die Praxis um und sind offensichtlich Standard im betrieblichen Alltag. Es ist zudem erkennbar, dass Suchtprävention nicht mehr auf Information über Sucht reduziert wird, sondern auch betriebliche, Suchtfördernde Umstände mit einbezieht.