Ausgewertet: 54 betriebliche Vereinbarungen aus den Jahren 1983 - 2003
1996 trat das neue Arbeitsschutzrecht in Kraft und veränderte die Bedingungen betrieblicher Gesundheitspolitik. Heute gibt es einen Gesundheitsbegriff, der mit seinem verpflichtenden Charakter eine gute Basis für die betriebliche Förderung der Gesundheit bildet. Die Auswertung zeigt, dass im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung integriert werden können.
Während ältere Vereinbarungen (vor 1996) sich vor allem dem technischen Arbeitsschutz widmen, orientieren sich die neueren Vereinbarungen stärker an der Regelung der betrieblichen Gesundheitsförderung und der Schaffung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen.
Insgesamt zeigen die Vereinbarungen, dass es eine Reihe von guten Beispielen für umfassende Regelungen im Rahmen eines Gesundheitsmanagements gibt. Häufig formuliert werden die Integration von Sicherheit und Gesundheit, die Entwicklung von Plänen und Strategien und die Festlegung von Instrumenten und Ergebnissen sowie ihre Evaluation.
Aber nur wenige Vereinbarungen widmen sich den besonderen Belastungen von bestimmten Beschäftigungsgruppen: Alters- oder geschlechtsspezifische Belastungen werden selten zum Thema ausdrücklicher Maßnahmen.
Auch sollten Fragen von Sicherheit und Gesundheit sollte nicht nur Aufgabe einzelner Betriebsräte sein.
Interessant ist, dass einzelne Vereinbarungen Fehlzeiten und Rückkehrgespräche durch systematische Anerkennungsgespräche mit Gesundeten ersetzen.