Ausgewertet: 44 SE-Vereinbarungen, abgeschlossen zwischen 2005 und 2010
Dank der vielen SE-Vereinbarungen auf europäischer Ebene sind starke SE-Betriebsräte entstanden. Das zeigt die qualitative Analyse. Offensichtlich wird es z.B. daran, weil überwiegend der SE-BR die Schlüsselrolle innehat bei der Besetzung der Aufsichtsratsmandate der Beschäftigten. Damit wächst die Rolle des SE-BR in vielen Fällen über die des Europäischen Betriebsrats, den er in der Regel ablöst, deutlich hinaus.
Zudem ist es in den vorliegenden Vereinbarungen gelungen in einigen Punkten bessere Bedingungen für den SE-BR auszuhandeln, als kraft Gesetz vorgesehen sind. Dies betrifft vor allem die Häufigkeit von SE-Sitzungen, die Größe des geschäftsführenden Ausschusses und bestimmte Arbeitsgrundlagen wie z. B. Weiterbildungsansprüche. In vielen Fällen sind z. B. über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus zwei ordentliche Sitzungen pro Jahr fest vorgesehen. Auch in diesem Punkt sind viele SE-BR besser ausgestattet als die meisten EBR, die in der Regel nur ein ordentliches Treffen pro Jahr durchführen.
Zwar gibt es auch - wie die Analyse zeigt - viele Beispiele dafür, dass SE-Vereinbarungen in einzelnen oder auch in einer ganzen Reihe von Punkten hinter den gesetzlichen Standards für den SE-BR zurückbleiben. Beispielsweise wird relativ häufig in den SE-Vereinbarungen das Anhörungsverfahren bei außergewöhnlichen Umständen abgekürzt und damit bei Dissens auf weitere Verhandlungen generell verzichtet. Insgesamt gesehen wurde die europäische Ebene der Arbeitnehmervertretung jedoch durch die aktuelle Praxis, SE-Vereinbarungen abzuschließen, deutlich aufgewertet.