Ausgewertet: 83 Vereinbarungen aus den Jahren 1991 bis 1998
Die Vereinbarungen zeigen eine Abkehr von der traditionellen tayloristischen Arbeitsteilung, die Stärkung der Autonomie von Arbeitsgruppen und mehr direkte Beteiligung der Beschäftigten.
In 37 Prozent der Vereinbarungen wird festgelegt, dass die Beschäftigten in für sie wichtigen Fragen, beispielsweise bei der Arbeitszeitgestaltung oder der Arbeitsverteilung, eine direkte Beteiligung am Arbeitsplatz ausüben können.
In einem Drittel werden die Funktionen der Führung neu bestimmt. Den Vorgesetzten der Gruppen wird tendenziell die Arbeitsplanung und -kontrolle entzogen und der Gruppe übertragen. Die früheren harten Instrumente "Anweisung" und "direkte Kontrolle" sollen abgelöst werden durch weichere Führungsmethoden, wie Unterstützung ("Coaching") der Gruppen in Bezug auf Zielerreichung, Problemlösung und Methodenanwendung sowie Beratung bei auftretenden Problemen.
Die Interessenvertretungen werden in hohem Maße in die Gestaltung und Kontrolle der Gruppenarbeit einbezogen. Das geschieht über paritätische Gremien zur Konfliktlösung oder über paritätische Gremien mit Entscheidungsrechten über Planung und Gestaltung der Gruppenarbeit. Daneben ist die Einbeziehung der Interessenvertretung in nicht-paritätische Lenkungs- bzw. Steuerungsgremien gang und gäbe.