Ausgewertet: über 103 Vereinbarungen aus den Jahren 1991 - 2003
Seit 1994 erlaubt eine Europäische Richtlinie, auf Unternehmensebene Europäische Betriebsräte einzurichten. Arbeitnehmervertretungen großer Unternehmen haben erstmals Unterrichtungs- und Anhörungsrechte in grenzüberschreitenden Angelegenheiten. Die genauen Rechte und Pflichten, Funktionsweise und Wahlverfahren werden in jedem Einzelfall ausgehandelt: rund 800 Vereinbarungen wurden in den ersten zehn Jahren abgeschlossen.
Die Analyse zeigt: Häufig prägt die vorherrschende Kultur der Arbeitsbeziehungen in den Herkunftsländern die Vereinbarung. Themenbereiche werden freiwillig aufgenommen, die weder von der Europäischen Richtlinie noch von deren nationalen Umsetzungsgesetzen eindeutig verlangt werden. Zu Unterrichtung und Anhörung gehen die Regelungen aber nur selten über den begrenzten rechtlichen Rahmen hinaus.