Forschungsprojekt: Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag und freier Dienstvertrag

- Praxisfragen und Regelungsprobleme in deutscher und europäischer Perspektive

Projektziel

Das Gutachten behandelt Fragestellungen, wie Werkvertrag und Arbeitsvertrag (bzw. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) voneinander abzugrenzen sind und unter welchen Voraussetzungen ein (vermeintlicher) Werkvertrag als Arbeitsvertrag (bzw. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) zu qualifizieren ist.

Projektbeschreibung

Kontext

Schon seit geraumer Zeit hat die Frage nach der Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitsvertrag (bzw. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) große praktische Bedeutung. Die Bedeutung dieser Frage scheint - offenbar nicht zuletzt angesichts strengerer Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung - zuletzt sogar noch deutlich zugenommen zu haben. Dementsprechend stellt sich mehr denn je die Frage, ob und inwieweit (vermeintliche) Werkunternehmer als Arbeitnehmer zu qualifizieren bzw. ob und in welchem Umfang für diese Personengruppe Arbeitnehmerrechte verfügbar sind.

Fragestellung

Mit Blick auf die Qualifizierung eines Rechtsverhältnisses als Werkvertrag oder Dienstvertrag (bzw. Arbeitsvertrag) ist zwischen der Abgrenzungsfrage und der Identifikationsfrage zu unterscheiden. Bei der erstgenannten Frage handelt es sich um das Problem, die Voraussetzungen des jeweiligen Vertragstyps möglichst trennscharf voneinander zu unterscheiden. Bei der letztgenannten Frage handelt es sich einerseits um das Problem, die Zuordnung zu einem bestimmten Vertragstyp nicht zuletzt nach Maßgabe der tatsächlichen Durchführung des Vertrags vorzunehmen, und andererseits darum, eine fehlerhafte Vertragstypenzuordnung durch die Parteien evtl. nachträglich zu korrigieren.

Untersuchungsmethoden

Die Frage nach der Abgrenzung von Werkvertrag und Arbeitsvertrag (bzw. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) wird ebenso wie die Frage nach der Identifizierung eines (vermeintlichen) Werkvertrags als Arbeitsvertrag (bzw. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) aufgrund einer Betrachtung des deutschen Vertragsrechts unter Berücksichtigung der zur Abgrenzung von Werkvertrag und Dienstvertrag entwickelten Vertragsrechtsdogmatik beantwortet. Eine zusätzliche umfassende rechtsvergleichende Betrachtung der Problematik mit anderen europäischen Ländern liefert darüber hinaus wichtige rechtspolitische Hinweise.

Darstellung der Ergebnisse

- Zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag (bzw. Arbeitsvertrag) besteht ein weiter Überschneidungsbereich.

- Insbesondere erweist sich die verbreitete Unterscheidung von Erfolg (Werkvertrag) und Tätigkeit (Dienstvertrag) für die Abgrenzung als nicht tragfähig, da zum einen auch das Wirken erfolgsbezogen und zum anderen auch dem Werkvertrag eine Tätigkeitspflicht eigen ist.

- Ein (scheinbarer) Werkvertrag sollte als Arbeitsvertrag identifiziert werden, wenn der Vertrag - durch Begründung eines ausreichend starken "Tätigkeitsbezugs" - eine ähnliche weitreichende Bindung des Verpflichteten bewirkt wie dies im "Normalfall" eines Arbeitsvertrags zu beobachten ist.

- Unter derselben Voraussetzung sollte ein (scheinbarer) Werkvertrag unter Einschaltung von Erfüllungsgehilfen als Fall der Arbeitnehmerüberlassung qualifiziert werden.

- In manchen ausländischen Rechtsordnungen ist das Bemühen um eine Präzisierung der Kriterien zur Abgrenzung des Arbeitsvertrags vom Werkvertrag erkennbar. Vielfach bestehen überdies Vermutungsregeln.

- Schließlich finden sich im Ausland auch Beispiele dafür, arbeitsrechtliche Bestimmungen teilweise gegenüber Nichtarbeitnehmern zur Anwendung zu bringen.

Projektleitung und -bearbeitung

Projektleitung

Prof. Dr. Bernd Waas
Johann-Wolfgang-Goethe Universität Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht
waas@jur.uni-frankfurt.de

Kontakt

Christina Schildmann
Hans-Böckler-Stiftung
Forschungsförderung
Christina-Schildmann@boeckler.de

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